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Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen

Die besondere Geschäftsbedingungen für Hosting Leistungen („Hosting-AGB“) finden Sie hier.

Die besondere Geschäftsbedingungen für die Wartung und Pflege von Webseiten („Wartungs-AGB“) finden Sie hier.

Die besondere Geschäftsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen („IT-AGB“) finden Sie hier.

Die besondere Verkaufsbedingungen für den Verkauf von IT-Hardware & Software („IT-BVB“) finden Sie hier.

Ältere Versionen unserer allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen, finden Sie ganz unten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von WeWeDe Solutions Inh. Yannick Wester

 

Version 1.1

Stand: 06.11.2024

 

1. Allgemeiner Teil

1.1 Geltungsbereich und Gegenstand

1.1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) von WeWeDe Solutions, Inhaber: Yannick Wester, Eisenindustriestraße 4, 58239 Schwerte, Deutschland (im Folgenden: „Anbieter“) setzen sich aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) sowie besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Besondere Bedingungen“), zusammen. Die besonderen Bedingungen gelten für die nachfolgend aufgeführten Produkte und Leistungen und sind den Allgemeinen Bedingungen vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.

Besondere Geschäftsbedingungen für Hosting-Leistungen („Hosting-AGB“)

Besondere Geschäftsbedingungen für die Wartung und Pflege von Webseiten („Wartungs-AGB“)

Besondere Geschäftsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen („IT-AGB“)

Besondere Verkaufsbedingungen für den Verkauf von IT-Hardware & Software („IT-BVB“)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Besonderen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind unter https://wewede-solutions.de/agb/ in ihrer aktuellen Version abrufbar.

1.1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), sowie die besonderen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen („Besondere Bedingungen“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.

1.1.3 Soweit in diesen AGB und den besonderen Bedingungen ausschließlich die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der Vereinfachung. Die jeweilige Formulierung bezieht sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.

1.1.4 Der Anbieter erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und der besonderen Bedingungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten ausschließlich die vom Anbieter gestellten AGB, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.1.5 Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

1.1.6 Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB und den besonderen Bedingungen, schließt alle Formen von Webseiten, wie z.B. auch Online-Shops, ein.

1.1.7 Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer (im Folgenden „Erfüllungsgehilfen“) zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden.

1.1.8 Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und die besonderen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen („besondere Bedingungen“) aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber innerhalb einer durch den Anbieter festgelegten Frist vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB und der besonderen Bedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

1.2 Vertragsschluss

1.2.1 Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen und/oder Waren vom Anbieter erwerben, stellt er beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen und/oder Waren. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

1.2.2 Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und / oder an den Anbieter herauszugeben.

1.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen.

1.3.2 Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen.

1.3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen.

1.3.4 Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung von Designs, Leistungen und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Leistung, des Design oder sonstiger Werke mit einem Platzhalter zu versehen.

1.3.5 Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und / oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

1.4 Abnahme

1.4.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.

1.4.2 Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

1.5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.5.1 Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.

1.5.2 Der Anbieter ist berechtigt, insbesondere bei umfangreichen Aufträgen mit hohem Gegenstandswert, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen des Anbieters. Die Zahlungsbedingungen richten sich im Normalfall an die individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung, können jedoch in besonderen Fällen auch davon abweichen.

1.5.3 Der Anbieter ist berechtigt, insbesondere bei umfangreichen Aufträgen mit hohem Gegenstandswert, vom Kunden Vorkasse oder eine Anzahlung zu verlangen. Erst nach Eingang der Zahlung ist der Anbieter verpflichtet Waren zu liefern oder Leistungen auszuführen. Die Zahlungsbedingungen richten sich im Normalfall an die individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung, können jedoch in besonderen Fällen auch davon abweichen.

1.5.4 Der Kunde kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist beim Anbieter auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Die jeweilig ausgestellte Rechnung ist vorrangig dieser Ziffer.

1.5.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Verzugseintritt verpflichtet, sowie wie eine Mahngebühr in Höhe von EUR 2,50 je Mahnung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der dem Anbieter entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche ist nicht ausgeschlossen.

Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben dem Anbieter vorbehalten, ebenso der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Insbesondere ist der Anbieter nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einer Rechnung und / oder einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens zwei Wochen in Verzug befindet.

1.5.6 Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen Kosten für die Erbringung der Leistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist, die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens und auf die Kündigungsrecht des Kunden gesondert hinweisen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

1.5.7 Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer / MwSt.) ist in Höhe des jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuersatzes, derzeit in Höhe von 19 %, zu zahlen. Falls der Anbieter jedoch gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

1.5.8 Der Anbieter stellt dem Kunden eine elektronische Rechnung als PDF-Dokument bereit, die per E-Mail an die vom Kunden bestimmte E-Mail-Adresse geschickt wird. Ein Anspruch des Kunden auf eine digital signierte Rechnung (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht.

Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt von EUR 1,50 je Rechnung verlangen.

1.5.9 Zahlungen des Kunden für Dauerschuldverhältnissen erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt dem Anbieter das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften.

Für andere Schuldverhältnisse steht es dem Kunden frei zwischen der Zahlungsart „SEPA-Basislastschrift“ und „Kauf auf Rechnung“ zu wählen. Kauf auf Rechnung meint die Zahlung per Überweisung

1.5.10 Bei der Zahlungsart Lastschrift trägt der Kunde alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Zurückgabe der Lastschrift entstehen (Rücklastschriftgebühren, Fremdzinsen etc.).

1.6 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

1.6.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen inner- und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge, Hosting Verträge) eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung bedarf der Textform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

1.7 Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung

1.7.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

1.7.2 Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

1.7.3 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB und / oder die besonderen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

2. Webseiten und Webanwendungen

2.1 Hosting (Resell)

2.1.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Hosting Leistungen vereinbaren.

2.1.2 Alle besonderen Bedingungen für die Hosting Leistung finden Sie in den Besonderen Geschäftsbedingungen für Hosting-Leistungen („Hosting-AGB“).

Diese können Sie unter https://wewede-solutions.de/agb/ abrufen.

2.2 Domainregistrierung und Verwaltung

2.2.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen des Hostings, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen und Domainverwaltungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung und Kündigungsfristen sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.2.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

2.2.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet.

2.2.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten und die jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle hinweisen.

2.2.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

2.2.6 Der Anbieter bzw. die Vergabestelle veranlasst, dass bestimmte Informationen zu der für den Kunden verwalteten Domain in das „Whois“-Verzeichnis eingetragen werden. Die „Whois“-Datenbank wird nicht durch den Anbieter betrieben. Der Anbieter hat auch keinen Einfluss darauf, welche Informationen bei einer Whois-Abfrage welchem Abfragenden angezeigt werden.

2.2.7 In der Regel genügt für alle vertraglichen Erklärungen, welche Domains betreffen (z.B. Kündigung des Domain-Registrierungsvertrags, Providerwechsel, Löschung der Domain), die Textform. Der Anbieter kann vom Kunden diejenige Form verlangen, welche nach den Domainvergabebedingungen der Domainvergabestelle jeweils erforderlich ist.

2.3 Wartung und Pflege von Webseiten

2.3.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung und / oder des Hostings, die Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite vereinbaren.

2.3.2 Alle besonderen Bedingungen für die Wartungs- und Pflegeleistungen finden Sie in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Wartung und Pflege von Webseiten („Wartungs-AGB“).

Diese können Sie unter https://wewede-solutions.de/agb/ abrufen.

3. Marketing und Content

3.1 SEO-Marketing

3.1.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen im SEO-Marketing Bereich vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.1.2 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Kunden ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

3.2 SEA-Kampagnen

3.2.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen von SEA-Kampagnen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.2.2 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

3.2.3 Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.

3.2.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge bezüglich der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter, schuldet der Anbieter nicht und obliegt dem Kunden. Die Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne, in Textform.

3.3 Social-Media Marketing

3.3.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen (technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen) im Bereich Social-Media-Marketing vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.3.2 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

3.3.3 Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.

3.3.4 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

3.3.5 Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen, dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG (Telemediengesetz) ist allein der Kunde. Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.

Details der Leistung (Ghost Posting) sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.4 Content-Marketing und Pressemeldungen

3.4.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Content-Marketing (Texterstellung/Copywriting) und / oder die Erstellung von Pressemeldungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes.

3.4.2 Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird der Anbieter die erstellten Texte dem Kunden zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Es wird bei Pressemeldungen nach erfolgter Freigabe ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen.

3.4.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.4.4 Sofern der Anbieter mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online- oder Printmedien) beauftragt wurde, wird der Anbieter nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 1.7 (Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung).

3.5 Verwaltung von Karteneinträgen

3.5.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen für Online-Karteneinträge (Aktualisierung von Standortinformationen, Hinzufügen neuer Einträge, Bearbeiten bestehender Einträge etc.) vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.5.2 Wenn der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Karteneinträgen vereinbaren, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. eine bestimmte Platzierung in Google Maps oder Apple Maps) wird im Rahmen der Verwaltung von Karteneinträgen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

3.5.3 Der Kunde ist verpflichtet dem Anbieter unmittelbar nach Beauftragung, die benötigten Zugangsdaten für das Portal des Kartendienstanbieters zur Verfügung zu stellen – soweit bereits ein Benutzerkonto für den jeweiligen Kartendienstanbieter besteht.

4. Beratung und Consulting

4.1 Beratungsleistungen

4.1.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.

4.1.2 Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

4.2 UX- / UI-Beratung

4.2.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von UX-(User Experience) und / oder UI-(User Interface) Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des UX- / UI-Design der mobilen Apps / des Webdesign des Kunden und eine Empfehlung für zukünftige Designmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Conversion Rate, Verweildauer) wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der UX-/ UI-Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

4.2.2 Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

4.3 Marktbeobachtung

4.3.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

4.3.2 Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

5. Gestaltung, Design und Druckprodukte

5.1 Logogestaltung und -Konzeption

5.1.1 Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

5.1.2 Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.

5.1.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen.

5.1.4 Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.1.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.

5.1.5 Die vom Anbieter gegenüber dem Kunden präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

5.1.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

5.1.7 Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

5.1.8 Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

5.1.9 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

5.2 Brand Design / Corporate Identity

5.2.1 Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Gestaltung und Aufbau eines Brand Designs bzw. Corporate Identity (CI). Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Brand Design / CI. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

5.2.2 Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Gestaltung eines Brand Designs / CI, findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.

5.2.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen.

5.2.4 Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.3.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.

5.2.5 Die vom Anbieter gegenüber dem Kunden präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

5.2.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Das Werk (Brand Design / CI) wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

5.2.7 Die Vergütung für die Gestaltung eines Brand Designs / CI ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

5.2.8 Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

5.2.9 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

5.3 Video und Fotografie

5.3.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotografien, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

5.3.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5.3.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung bzw. Videobearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien bzw. Videos zu; eine Neuerstellung der Fotografien bzw. Videos ist jedoch ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.3.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.

5.3.4 Sofern der Kunde für die Erstellung der Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.

5.3.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Das Werk (Video / Foto) wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

5.3.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

5.3.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

5.4 Design & Layout für Print und / oder Digital

5.4.1 Gegenstand von Designverträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind grundsätzlich die gestalterische Entwicklung von Designs für Druckerzeugnisse und / oder Digitale Medien (z.B. Visitenkarten, Flyer, Werbeanzeigen, Briefbögen, Umschläge, Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten).

5.4.2 Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

5.4.3 Nach Beauftragung werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet, darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

5.4.4 Der Anbieter weist darauf hin, dass es für Druckprodukte und für Digitale Medien unterschiedliche Farbräume (CMYK, RGB, etc.) gibt. Designs die für eine digitale Nutzung (Digitale Medien) erstellt wurden, sollten daher nicht für die Bestellung von Druckprodukten genutzt werden, da es sonst zu Farbabweichungen kommen kann. Der Anbieter schuldet keine Überprüfung der vom Kunden angelieferten Daten (Logos etc.) hinsichtlich des Farbraums. Der Anbieter wird im Angebot den Farbraum der Designdatei festlegen und dem Kunden diesen mitteilen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das zu erstellende Design und die von ihm angelieferten Unterlagen seinen Anforderungen und den spezifischen Anforderungen des Druck- oder Mediendienstes entsprechen.

5.4.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Das Werk (Design / Layout) wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

5.4.6 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.3.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.

5.4.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken, Druckdateivorgaben der Druckerei, Farbraum, Vorgaben für Auflösung und Format bei Digitalen Medien etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen.

5.4.8 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

5.4.9 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der Anbieter bei der Erstellung von Designs neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Datei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, InDesign).

5.5 Druckprodukte (Print)

5.5.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen einer Druckdateierstellung (Design / Layout Ziffer 5.4 dieser AGB), die Produktion von ausgewählten Druckprodukten vereinbaren.

5.5.2 Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Druckprodukts. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

5.5.3 Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die ungefähre Lieferzeit wird dem Kunden in einem Angebot mitgeteilt. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist, dass der Kunden sämtliche für die Produktionsplatzierung bei einer Druckerei erforderlichen Daten (korrekte Druckdatei etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen. Sollte eine Lieferung nicht möglich sein, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darüber informieren und bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten.

5.5.4 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

5.5.5 Der Kunde kann nach Abgabe einer Bestellung keine Änderungen oder eine Stornierung des Auftrages abgeben, da die Druckprodukte individuell für den Kunden angefertigt werden.

5.5.6 Der Anbieter weist darauf hin, dass es bei der Darstellung von Farben auf Druckprodukten zu Abweichungen kommen kann. Insbesondere können Farben auf gedruckten Produkten von den Farben auf dem Bildschirm abweichen, da hier verschiedene Farbräume (RGB, CMYK, etc.) zum Einsatz kommen. Der Anbieter schuldet nicht die Überprüfung, ob eine Datei, die der Kunde angeliefert hat, den erforderlichen Farbanforderungen entsprechen.

5.5.7 Die Produktion von Druckprodukten kann von der Freigabe Dritter (z.B. Lieferanten oder Markeninhaber) abhängig sein. Der Anbieter behält sich ein Sonderrücktrittsrecht vom Vertrag für die Fälle vor, in welchen die Freigabe Dritter nicht erteilt wird.

6.IT-Management

6.1 Erbringung von IT-Dienstleistungen

6.1.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von IT-Dienstleistungen vereinbaren.

6.1.2 Alle besonderen Bedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen finden Sie in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen („IT-AGB“).

Diese können Sie unter https://wewede-solutions.de/agb/ abrufen.

6.2 Verkauf von IT-Hardware & Software

2.1.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere im Rahmen der Durchführung von IT-Dienstleistungen, den Verkauf von IT-Hardware und Software vereinbaren.

2.1.2 Alle besonderen Bedingungen für den Verkauf von IT-Hardware & Software finden Sie in den Besonderen Verkaufsbedingungen für IT-Hardware & Software („IT-BVB“).

Diese können Sie unter https://wewede-solutions.de/agb/ abrufen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Rechteeinräumung/Eigenwerbung

7.1.1 Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

7.1.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

7.2 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

7.2.1 Als „vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen zu verstehen, die zwischen den Parteien im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese begrifflich als „vertraulich“ bezeichnet werden oder diese aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind oder nicht.

Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen,

– die der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren,

– die nicht einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen,

– die während der Vertragslaufzeit ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden,

– die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden,

– die durch die mitteilende Partei Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden,

– die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind.

Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch die Adressantin des Beschlusses, die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen. Grundsätzlich sind sämtliche technischen Informationen Bestandteil der vertraulichen Informationen, soweit diese nicht unter einer Open Source Lizenz vertrieben werden.

7.2.2 Die Informationen empfangende Partei verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, weder zu nutzen, noch Dritten gegenüber zugänglich zu machen.

Die Informationen empfangende Partei darf die Informationen ihrer Geschäftsführung, Angestellten und Beratern ausschließlich dann zugänglich machen, wenn diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die Informationen empfangende Partei wird alle in ihrem Betrieb mit dieser Angelegenheit vertrauten Personen ausdrücklich über ihre Verschwiegenheitspflicht aufklären und über sämtliche Rechtsfolgen aufklären, die ein Verstoß gegen diese Pflicht haben kann.

Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird die übermittelnde Partei unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.

7.2.3 Unabhängig von der Geheimhaltungsverpflichtung ist der Anbieter berechtigt, die vertraulichen Informationen gegenüber Lizenznehmern, verbundenen Unternehmen (jeweils zum Zeitpunkt der Weitergabe) sowie Erfüllungsgehilfen (Dritten) offen zu legen, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.

7.2.4 Werden im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags personenbezogene Daten Dritter durch den Anbieter im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, so finden die Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Parteien sind sich dessen bewusst. Zur Konkretisierung ihrer Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten schließen sie gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.

7.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand

7.3.1 Ist der Kunde Kaufmann iSd HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters in aktuell Schwerte. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

7.4 Sonstiges

7.4.1 Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.4.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

7.4.3 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.

7.4.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und / oder der besonderen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Textende

Besondere Geschäftsbedingungen für Hosting Leistungen („Hosting-AGB“)

Version 1.0

Stand: 21.04.2024

1. Geltung der AGB

1.1 Nachfolgend finden Sie die besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Besondere Bedingungen“), die für alle Hosting Leistungen von WeWeDe Solutions, Inhaber: Yannick Wester, Eisenindustriestraße 4, 58239 Schwerte, Deutschland (im Folgenden: „Anbieter“) gelten. Diese besonderen Bedingungen gelten für vorgenannten Leistungen und sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Allgemeiner Teil

2.1.1 Der spezifische Leistungsumfang (Speicherplatz, Zertifikate etc.), sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.1.2 Für den Kunden ist die jeweilige Leistungsbeschreibung bzw. das Angebot maßgeblich. Die Leistungsbeschreibung geht den nachstehend beschriebenen Leistungen bzw. Funktionalitäten (2.2. bis 2.4) im Falle von Widersprüchlichkeiten vor.

2.1.3 Zur Erbringung der Leistungen setzt der Anbieter Hardware und Software ein. Server-Hardware betreibt der Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen (Dritte) in Rechenzentren in Deutschland.

2.1.4 Zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen ist dringend eine Internet-Domain (Domain) nötig. Diese kann der Kunde über den Anbieter beziehen. Sollte die Domain nicht über den Anbieter bezogen werden, muss der Anbieter zum Zwecke der Konfiguration, Zugriff auf die vom Kunden zur Nutzung mit der Hosting-Instanz beabsichtigten Domain erhalten. Sollte der Kunde noch oder nicht mehr Inhaber einer Domain sein, kann der Anbieter zur Überbrückung der Zeit, in der der Kunde keine eigene auf seinen Name registrierte Domain vorweisen kann, eine Domain aus seinem Bestand bzw. eine Subdomain zur Verfügung stellen. Die Vergabe einer Domain des Anbieters unterliegt der Einzelfallentscheidung. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.1.5 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der Hosting-Instanz dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Hosting-Instanz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

2.1.6 Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen von Erfüllungsgehilfen (Dritten) in jeglicher Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hosting Leistungen in Anspruch zu nehmen.

2.1.7 Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, übernimmt der Anbieter im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend der Hosting-Instanz.

2.1.8 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf einen Dritten übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, für einen Vertragspartnerwechsel (Eintritt eines Dritten anstelle des Kunden) auch die Schriftform zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden zu verlangen.

2.1.9 Die Verfügbarkeit der vom Anbieter zum Zwecke des Hostings verwendeten Server und der Datenwege liegt bei mindestens 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server und Datenwege aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen (Dritten) liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind.

2.1.9 Der Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen (Dritte) führen an den Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann der Anbieter seine Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit wichtige Gründe dies rechtfertigen. Der Anbieter wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird der Anbieter den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.2 Hosting, Server

2.2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein Hosting-Instanz zur Nutzung auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Verfügung. Die Hosting-Instanz ermöglicht dem Kunden das Speichern von (ggf. personenbezogenen) Informationen, Pflege und Verwaltung sowie die elektronische Übertragung dieser Informationen in und von diesen Datenspeichern. Die Hosting-Instanz ermöglicht dem Kunden einen Internet-Auftritt durch Bereitstellung (Veröffentlichung) von Inhalten und Diensten und den Abruf dieser Inhalte und Dienste des Kunden durch Dritte. Die Hosting-Instanz ermöglicht dem Kunden das Betreiben von Postfächern (Mailboxen), die Bestimmungen hierzu sind unter Ziffer 2.3 geregelt.

2.2.2 Für den Betrieb einer Webseite installiert der Anbieter bereits die notwendige Open-Source-Softwareprogramme auf dem Server vor.

Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die mit Nutzung der Hosting-Instanz verbundenen Softwarefunktionalitäten gemäß diesen AGB und den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwareanbieter zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Kunde nicht.

Die eingesetzten Open-Source-Softwareprogramme können dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt werden, da sich je nach Einsatzart auch die verwendeten Programme und Komponenten ändern.

2.2.3 Der Kunde erhält mit seiner Hosting-Instanz einen freien Speicherplatz (Webspace) auf einem Server des Anbieters oder eines Erfüllungsgehilfen (Dritten) für das Speichern eigener Inhalte (Webseite, E-Mails etc.). Die Höhe des Speicherplatztes richtet sich nach dem Angebot und kann nachträglich kostenpflichtig erweitert werden, die Erweiterung von Speicherplatz ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.3 Mailboxen

2.3.1 Dem Kunden werden auf seiner Hosting-Instanz Postfächer (Mailboxen) zur Verfügung gestellt. Mit diesen können E-Mails empfangen und versendet werden. Der Zugriff auf das Postfach ist mittels der gängigen E-Mail-Clients über die Protokolle POP3 (Post Office Protocol, Version 3) und IMAP4 (Internet Message Access Protocol, Version 4) möglich. Darüber hinaus kann der Kunde die E-Mails über einen Webbrowser verwalten (Webmail-Dienst).

2.3.2 Zur Blockierung von Spam-Mails (unerwünschte elektronische Post) kann der Kunde durch den Anbieter vorkonfigurierte Anti-Spam-Anwendungen (Filter) auswählen und einsetzen.

Der Filter unterscheidet E-Mails in Spam- und Nicht-Spam-E-Mails. Trotz ständiger Aktualisierung und Verbesserung des Spamfilters kann eine korrekte Unterscheidung von E-Mails in Spam- bzw. Nicht-Spam-E-Mails weder sichergestellt noch eine Gewährleistung und Haftung für diese Funktion des Postfaches gewährt werden. Der Kunde wird regelmäßig den Ordern „Spam“ des Postfaches überprüfen, um sicherzugehen, dass er keine E-Mails verpasst.

2.3.3 Werden ausgehende E-Mails des Kunden als Spam klassifiziert, so darf der Anbieter den Versand der jeweiligen E-Mail verweigern. Zudem ist der Anbieter berechtigt, das jeweilige Postfach des Kunden für den Versand von E-Mails zu sperren. Der Kunde wird über die Sperre informiert.

2.3.4 Ein Postfachvirenschutz überprüft vollautomatisch alle im E-Mail-Postfach des Kunden eingehenden Mails inklusive aller Dateianhänge auf bekannte schadhafte Codes, wie z.B. Viren, Würmer und Trojaner. Trotz einer regelmäßigen Aktualisierung des Postfachvirenschutzes kann ein absoluter Schutz vor sämtlichen Virenarten weder sichergestellt noch eine Gewährleistung und Haftung für diese Funktion des Postfaches gewährt werden.

2.3.5 Die Postfächer verfügen über umfangreiche Funktionalitäten. Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, die verwendete Mailsoftware hinsichtlich des Funktionsumfangs und der Funktionsweise bei technischen Weiterentwicklungen zu ändern bzw. anzupassen.

2.4 Zertifikats-Service

2.4.1 Der Anbieter kann Let’s-Encrypt-Zertifikate vermitteln, damit der Kunde den Datenverkehr zwischen Browser und Webserver durch Aktivierung von HTTPS (SSL/TLS) verschlüsseln kann. Let’s-Encrypt ist eine freie, automatisierte und offene Zertifizierungsstelle. Diese Zertifikate werden von der gemeinnützigen Zertifizierungsstelle Internet Security Research Group kostenlos angeboten. Auf die Zertifikatsausstellung, die Bezugsdauer und auf die Aufrechterhaltung der Kostenlosigkeit hat der Anbieter als bloßer Vermittler keinen Einfluss.

2.4.2 Der Anbieter kann dem Kunden für unterschiedliche Einsatzzwecke (Webseite/Domain, E-Mail etc.)  kostenpflichtige validierte Zertifikate vermitteln. Validierte Zertifikate bestätigen über eine Ausgabestelle, dass die jeweilige Domain/E-Mail und das Zertifikat eine Einheit bilden und dass sich der Inhaber / Nutzer gegenüber der Ausgabestelle verifiziert hat. Auf die Zertifikatsausstellung und auf die Bezugsdauer hat der Anbieter als bloßer Vermittler keinen Einfluss. Die Vermittlung von kostenpflichtigen validierten Zertifikaten ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarung zwischen den Parteien.

3. Pflichten des Kunden, Verbotenes

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten, die Zugang auf Systeme des Anbieters ermöglichen, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind die Zugangsdaten (beispielsweise Benutzername und Passwort) so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt bereits wenn auch nur ein Teil der Zugangsdaten (nur der Benutzername oder nur das Passwort) unbefugten Dritten bekannt sind, da dies bereits ein Sicherheitsrisiko für die Systeme darstellt.

3.2 Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die die Hosting-Instanz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Anbieter oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst. Sollte der Kunden den Anbieter mit der Anfertigung von regelmäßigen Sicherungskopien beauftragen, ist diese Leistung Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig den Spam Ordner seiner Postfächer zu überprüfen, um sicherzugehen, dass er keine E-Mails verpasst.

3.6 Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz der Hosting-Instanz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte, sowie behördliche Auflagen verstößt.

Darüber hinaus versichert der Kunde, keine der folgenden – nicht abschließenden – Inhalte, sowie im Kern mit diesen vergleichbare Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern und in das Internet einzustellen und keine der folgenden Dienste zu betreiben:

  • erotische oder pornographische Inhalte oder Inhalte die als “FSK-18” Inhalte einzustufen sind
  • ausschließliches Betreiben eines Download-Servers
  • E-Mail als SPAM (unaufgeforderte Massenmails)
  • Schädlicher Code (Computerviren, Würmer, Trojaner etc.)
  • Inhalte, welche Dritte in Ihrer Ehre verletzen, anderen Personen oder Personengruppen verunglimpfen oder beleidigen
  • Programme oder Scripte, welche den Server extrem beanspruchen bzw. diesem schaden (z.B. Chat, Freemailservice)

Im Zweifelsfall hat der Kunde den Anbieter über die Inhalte aufzuklären, die der Kunde plant auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz der Hosting-Instanz zu speichern und / oder zu betreiben.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 an den Anbieter. Außerdem berechtigt ein schuldhafter Verstoß des Kundens gegen die genannten Verpflichtungen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags. Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die aus der Beendigung des Hosting Vertrag auf diese Art und Weise resultieren, ist ausgeschlossen.

3.7 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieters unmittelbar durch den Verstoß entstandenen Schadens, dem Anbieter infolge der Inanspruchnahme durch Dritte entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet.

3.7.1 Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung infolge der Inanspruchnahme durch Dritte, bleiben unberührt.

4. Vorübergehende Sperrung

4.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung der Webseite / Inhalte der Hosting-Instanz zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Webseite / Inhalte der Hosting-Instanz), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Webseite / Hosting-Instanz, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet.

4.2 Der Anbieter wird darauf hinwirken, dass die Sperrung, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte beschränkt wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen und auffordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

4.3 Der Anbieter wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Der Kunde zahlt dem Anbieter einen monatlichen Pauschalbetrag, welcher durch das Angebot des Anbieters an den Kunden festgelegt wird.

5.2 Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen.

Es gilt Ziffer 1.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Rechteeinräumung

6.1 Soweit die Inhalte der Webseite / Hosting-Instanz für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte“) sind, räumt er die folgenden unter Nr. 6.2 genannten Rechte ein.

6.2 Der Kunde gewährt dem Anbieter und seinen Erfüllungsgehilfen (Dritten), die der Anbieter mit der Durchführung der Leistung beauftragt, das zeitlich auf die Dauer des Hosting Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken der Durchführung der Hosting Leistung, auf dem Server erforderlichenfalls einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.

6.2.1 Sofern weitergehende Ermächtigungen zur Nutzung der vorgenannten Rechte erforderlich sein sollten, damit der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen (Dritte) die vertraglichen Pflichten erbringen können, sichert der Kunde zu, den Anbieter dazu zu ermächtigen, den Dritten die entsprechenden Rechte zu gewähren.

6.2.2 Sollte eine solche Ermächtigung durch den Kunden nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist erfolgen, berechtigt dies den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages. Der Kunde stellt den Anbieter vom sämtlichen Kosten frei, die dem Anbieter durch diese Vertragsbeendigungen entstehen.

6.3 Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Hosting Vertrags beschränkte, ausschließlich an die Erfüllungsgehilfen (Dritte) des Anbieters übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Webseite / Inhalte der Hosting-Instanz von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server speichern können.

6.3.1 Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht dem Anbieter zugerechnet.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Der Vertrag gilt zunächst für eine erstmalige Vertragsperiode von 24 Monaten ab Vertragsschluss. Er verlängert sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Dem Kunden steht das jederzeitige Kündigungsrecht als Besteller nach § 648 Satz 1 BGB nicht zu.

7.2 Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem

  1. a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
  2. b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist. Nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
  3. c) ein Dritter, der vom Anbieter mit dem Betrieb eines Server beauftragt wurde, den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag ordentlich oder außerordentlich kündigt;
  4. d) der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen des Anbieters das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Anbieter nicht unverzüglich abstellt.

7.3 Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde einen Anspruch auf Herausgabe der auf der Hosting-Instanz gespeicherten Daten. Inhalte wie eine Webseite die auf einem Content-Management-System basiert und E-Mail Postfächer können vom Kunden nur auf einen neuen Server bzw. zu einem neuen Hosting Anbieter kopiert werden und werden nicht als z.B. Datei an den Kunden herausgegeben. Für das kopieren bzw. übertragen der Daten stellt der Anbieter die notwendigen Schnittstellen bereit.

7.3.1 Die zur Übertragung der Daten zu Verfügung stehenden Schnittstellen und Protokolle teilt der Anbieter nach Kündigung mit. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen, Einsatzzwecke und genutzer Software und Hardware je nach Einsatzart, können die Schnittstellen und Protokolle nur im Einzelfall dem jeweiligen Kunden mitgeteilt werden.

7.3.2 Die Durchführung der Übertragung schuldet der Anbieter nicht, diese Leistung kann aber individualvertraglich zwischen der Parteien vereinbart werden.

7.4 Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch eine Partei ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend Nr. 5 bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dies gilt nicht, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung des Anbieters durch ein schuldhaftes Verhalten des Kunden bedingt wurde.

8. Mängelhaftung und sonstige Leistungsstörung

8.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

8.2 Der Anbieter haftet für etwaige Schäden, die aus seinem eigenen Verhalten resultieren, nur, falls er eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen (Dritten) des Anbieters. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Anbieters auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

8.3 Entsteht dem Kunden ein Schaden dadurch, dass der Anbieter oder ein Erfüllungsgehilfe des Anbieters, die von ihm gegenüber dem Kunden geschuldeten Hosting Leistungen, egal ob insgesamt oder nur teilweise, schuldhaft nicht erbringt, wird der Kunde dem Anbieter zunächst mitteilen, was für ein Schaden in welcher Höhe aufgrund welcher nicht oder nur teilweise erbrachten Hosting Leistung entstanden ist.

8.3.1 Der Anbieter wird diese Informationen, im Falle das ein Erfüllungsgehilfe (Dritter) vom Anbieter mit der Ausführtung der Leistung betreut wurde, sodann an den Erfüllungsgehilfen (Dritten) weiterleiten verbunden mit der Aufforderung, die entstandenen Schäden zu ersetzen. Während sich der Anbieter außergerichtlich oder gerichtlich mit dem Erfüllungsgehilfen (Dritten) auseinandersetzt, kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche unmittelbar gegenüber dem Anbieter geltend machen.

9. Vertragsänderungen, Server-Wechsel

9.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Bedingungen des vorliegenden Vertrags zu ändern und zu ergänzen, insbesondere wenn sich die Bedingungen des zwischen dem Anbieter und eines Erfüllungsgehilfen (Dritten) geschlossenen Vertrags geändert haben.

9.1.1 Der Anbieter wird den Kunden hierüber innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten Wirksamwerden via E-Mail unter Mitteilung der Änderungen bzw. Ergänzungen informieren. Hierbei wird der Anbieter den Kunden auf die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen. Der Kunde kann den Änderungen/Ergänzungen bis zu einer Woche vor dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens via E-Mail widersprechen.

9.1.2 Widerspricht der Kunde nicht, werden die Änderungen mit Ablauf der Frist wirksam; widerspricht der Kunde, ist der Anbieter innerhalb einer Frist von zwei Wochen berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums (in der Regel monatlich) zu kündigen.

9.1.3 Im Fall einer Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt.

9.2 Um die Stabilität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Systeme aufrecht zu erhalten, kann der Anbieter jederzeit den Server sowie den Erfüllungsgehilfen (Dritten) wechseln.

9.2.1 Der Anbieter wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten Wirksamwerden via E- Mail informieren. Hierbei wird der Anbieter den Kunden auf die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen. Der Kunde kann den Änderungen/Ergänzungen bis zu einer Woche vor dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens via E-Mail widersprechen. Die Ziffern 9.1.2 & 9.1.3 sind entsprechend anwendbar.

Textende

Besondere Geschäftsbedingungen für die Wartung und Pflege von Webseiten („Wartungs-AGB“)

Version 1.0

Stand: 21.04.2024

1. Geltung der AGB

1.1 Nachfolgend finden Sie die besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Besondere Bedingungen“), die für alle Hosting Leistungen von WeWeDe Solutions, Inhaber: Yannick Wester, Eisenindustriestraße 4, 58239 Schwerte, Deutschland (im Folgenden: „Anbieter“) gelten. Diese besonderen Bedingungen gelten für vorgenannten Leistungen und sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.

 

2.0 Allgemeine Wartungs-AGB

2.0.1 Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.

2.0.2 Im Angebot wird der Anbieter eine feste Anzahl an Freiminuten, die zu einem monatlichem Pauschalpreis abgerechnet werden, festlegen. Diese Freiminuten nutzt der Anbieter zur Wartung und nach Aufforderung des Kunden gleichermaßen für die Pflege der Webseite. Ein Übertrag von nicht genutzten Freiminuten in den nächsten Monat ist ausgeschlossen.

2.0.3 Gegenstand der Wartungsverträge ist die anlassbezogene Aktualisierung der Software, mit der die Webseite erstellt wurde (Content-Management Systeme wie WordPress etc.), sowie anlassbezogene Sicherheitskopien (Backups) der Webseite zu erstellen.

2.0.4 Gegenstand der Pflegeverträge ist die Aktualisierung der Inhalte und / oder der Designelemente der Webseite nach Wünschen des Kunden (z.B. Geänderte Öffnungszeiten etc.). Die Aktualisierung von Inhalten und / oder Designelementen der Webseite nimmt der Anbieter ausschließlich nach Mitteilung in Textform des Kunden vor, diese Mitteilung muss spezifisch die gewünschten Aktualisierungen enthalten. Es gilt Ziffer 2.2.3 diese besonderen Bedingungen.

2.0.5 Grundlage eines Wartungs- und / oder Pflegevertrages ist der Webdesign Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden, die jeweilige Vertragsnummer wird im Angebot angegeben. Inhaltliche und Designtechnische Änderungen der Seite werden als Änderungswunsch nach §11a des Webdesignvertrages durchgeführt. Es gelten alle Vorschriften des Webdesign Vertrag und sind den Allgemeinen Bedingungen vorrangig. Die im Angebot vereinbarten Freiminuten, werden dem Kunden für die fällige Vergütung nach §11 des Webdesign Vertrag in Anrechnung gebracht.

 

2.1 Pflichten des Kunden

2.1.1 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartende Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates).

2.1.1.1 Der Kunde kann den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen, der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.1.2 Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.1.3 Für die Aktualisierung von Inhalten und / oder Designelementen (Pflege der Webseite) gelten alle Bedingungen aus dem Webdesign Vertrag, insbesondere die „Mitwirkungspflichten des Auftraggebers“ – in diesen besonderen Bedingungen Kunde genannt.

 

2.2 Pflichten des Anbieters

2.2.1 Der Anbieter wird anlassbezogen das Content-Management-System (WordPress) und die dazugehörigen Plugins aktualisieren. Bei Hinweisen des Herstellers der jeweiligen Software, das ein Backup vor der Aktualisierung notwendig ist, führt der Anbieter dies durch. Hierfür nutzt der Anbieter ein Plugin, welches die Daten der Webseite auf dem gleichen Server speichert, auf der auch die Webseite selbst betrieben wird. Weitere und andere Backup- und Sicherungsverfahren können der Anbieter und der Kunde individualvertraglich vereinbaren.

2.2.2 Backups erstellt der Anbieter auch nach jeder Aktualisierung des Content-Management-Systems und nach Pflege von Inhalten oder Designelementen.

2.2.3 Der Anbieter wird anlassbezogen die Inhalte und / oder Designelemente der Webseite nach Wünschen des Kunden (z.B. Geänderte Öffnungszeiten etc.) aktualisieren. Nach Mitteilung in Textform der gewünschten Änderungen des Kunden, wird der Anbieter den Änderungswunsch überprüfen und dem Kunden mitteilen, ob eine Änderung möglich ist, es gelten die Vorgaben des Webdesign Vertrag.

 

3. Vergütung

3.1 Im Angebot wird der Anbieter eine feste Anzahl an Freiminuten festlegen, die zu einem monatlichen Pauschalpreis abgerechnet werden. Diese Freiminuten nutzt der Anbieter zur Wartung und nach Aufforderung des Kunden gleichermaßen für die Pflege der Webseite. Sollte der Arbeitsaufwand die festgelegten Freiminuten übersteigen, gilt eine Stundenvergütung die sich nach §11 Abs. 2 des Webdesign Vertrag richtet, diese wird in Zeiteinheiten von angefangenen 0,1 Stunden (6 Minuten) abgerechnet. Ein Übertrag von nicht genutzten Freiminuten in den nächsten Monat ist ausgeschlossen.

 

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag gilt zunächst für eine erstmalige Vertragsperiode von 24 Monaten ab Vertragsschluss. Er verlängert sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Dem Kunden steht das jederzeitige Kündigungsrecht als Besteller nach § 648 Satz 1 BGB nicht zu.

4.2 Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem

  1. a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
  2. b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist. Nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;

4.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch eine Partei ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend Ziffer 3 bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dies gilt nicht, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung des Anbieters durch ein schuldhaftes Verhalten des Kunden bedingt wurde.

 

Textende

Besondere Geschäftsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen („IT-AGB“)

 

Version 1.0

Stand: 06.11.2024

 

1. Geltung der AGB

1.1 Nachfolgend finden Sie die besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Besondere Bedingungen“), die für die Erbringung von IT-Dienstleistungen von WeWeDe Solutions, Inhaber: Yannick Wester, Eisenindustriestraße 4, 58239 Schwerte, Deutschland (im Folgenden: „Anbieter“) gelten. Diese besonderen Bedingungen gelten für die vorgenannten Leistungen und sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Allgemeiner Teil

2.1.1 Der spezifische Leistungsumfang sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.1.2 Alle elektronischen Geräte und insbesondere Geräte zur elektronischen Datenverarbeitung, wie Computer, Server, Kopierer/Drucker/Scanner, Telefonanlagen und sonstige Geräte, die in diese Kategorie fallen, werden im Folgenden als „IT-Hardware“ bezeichnet.

2.1.3 Der Verbund aus IT-Hardware und einer Software, jedweder Art, wird im Folgenden als „IT-System“ bezeichnet.

2.1.4 Die Installation, Einrichtung, Einweisung in die Benutzung, Support, Beratung und Wartung von IT-Hardware stellt eine Dienstleistung dar, d.h. der Anbieter schuldet nur die Tätigkeit, nicht aber den von dem Kunden beabsichtigten Erfolg, es sei denn, dies wurde individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart.

2.1.5 Die Installation, Einrichtung, Einweisung in die Benutzung, Support, Beratung und Wartung von Software stellt eine Dienstleistung dar, d.h. der Anbieter schuldet nur die Tätigkeit, nicht aber den von dem Kunden beabsichtigten Erfolg, es sei denn, dies wurde individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart. Der Anbieter kann nur aktuell auf dem Markt oder vom Hersteller erhältliche Softwareversionen für den Kunden installieren. Benötigt der Kunde eine spezielle Version der Software, so ist dies dem Anbieter vor Beauftragung mitzuteilen. Einstellungen der Software nimmt der Anbieter während der Installation nach seinem pflichtgemäßen Ermessen vor, es sei denn, der Kunde hat bei der Beauftragung spezifische Einstellungen genannt.

2.1.6 Die Beseitigung eines Fehlers in einem IT-System des Kunden, stellt bei Einzelbeauftragung, sowie im Rahmen eines Wartungsvertrages, eine Dienstleistung dar, d.h. der Anbieter schuldet nur die Tätigkeit, nicht aber den von dem Kunden beabsichtigten Erfolg, es sei denn, dies wurde individualvertraglich zwischen den Parteien vereinbart. Da Fehler in IT-Systemen unterschiedlichste Ursachen haben können, schließt der Anbieter eine Garantie für diese Dienstleistung generell aus.

 

3. Pflichten des Kunden, Mitwirkungspflichten

3.1 Übernimmt der Anbieter Dienstleistungen nach Ziffer 2.1.4 dieser Bedingungen, hat der Kunde auf eigene Rechnung für die erforderlichen Strom- und Netzwerkanschlüsse in Reichweite der Betriebsumgebung zu sorgen. Standardmäßig muss mindestens ein Einphasen-Wechselstromanschlüsse mit 230 Volt und ein Ethernet-Netzwerksanschlüsse mit Internetverbindung zur Verfügung zu stehen. Sollten aufgrund von besondere Spezifikationen der IT-Hardware andere Anschlüsse nötig werden, so wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig über diesen Umstand informieren.

3.2 Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle und angemessene Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen.

3.3 Der Kunde hat angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.

3.4 Der Kunde muss dem Anbieter auf eigene Kosten Zugang zu den Geräten, auf denen Leistungen durchgeführt werden soll, verschaffen. Die notwendige Kennungen und Passwörter für einen Zugang mit Administrationsrechten sind vom Kunden bereit zu halten und auf Aufforderung des Anbieters hin nach Wahl des Kunden einzugeben oder dem Anbieter schriftlich auszuhändigen. Zudem muss der Kunden dem Anbieter uneingeschränkten Zugriff auf USB-Datenträger, Festplatten, DVDs und dem Internet ermöglichen. Anfallende Wartzeiten des Anbieters, aufgrund nicht vorhandene Kennungen, Passwörter oder Zugriffe, werden dem Kunden als normalen Aufwand berechnet.

3.5 Der Anbieter ist berechtigt zu verlangen, dass vom Kunden eine ausdrücklich benannte und befugte Ansprechperson zur Verfügung gestellt wird, die für sämtliche mit der Vertragsdurchführung im Zusammenhang stehenden Abstimmungen, Rückfragen und Entscheidungen seitens des Anbieters zuständig und erreichbar ist. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass dieser Ansprechpartner über die erforderlichen Vollmachten verfügt, um rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben und notwendige Entscheidungen unverzüglich zu treffen.

3.6 Der Anbieter ist berechtigt, für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten IT-Dienstleistungen, insbesondere im Rahmen eines Wartungsvertrages, die Nutzung von Remote-Software zu verlangen, um aus der Ferne auf die IT-Systeme des Kunden zugreifen zu können. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter den Zugang zu den entsprechenden IT-Systemen zu ermöglichen und die hierfür erforderliche Remote-Software bereitzustellen bzw. deren Installation zu gestatten. Der Anbieter stellt sicher, dass der Zugriff ausschließlich für die Durchführung der vereinbarten IT-Dienstleistung, insbesondere Wartungs- und Supporttätigkeiten, erfolgt.

 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Der Kunde zahlt dem Anbieter für einzeln Beauftragte Dienstleistungen eine Stundenvergütung, die sich nach dem Zeitaufwand richtet, soweit es keine andere individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien gibt. Der jeweils aktuelle Stundensatz wird dem Kunden im Angebt oder z.B. in Form einer Preisliste mitgeteilt.

4.2 Der Kunde zahlt dem Anbieter für Dienstleistungen im Rahmen eines Wartungsvertrages einen monatlichen Pauschalbetrag für ein im Angebot bestimmtes Zeitkontigent. Sollte der Arbeitsaufwand das festgelegt Zeitkontingent überschreiten, gilt eine Stundenvergütung nach dem Angebot oder dem aktuellen Stundensatz, der mit dem Kunden durch z.B. eine Preisliste kommuniziert wurde. Ein Übertrag von nicht genutztem Zeitkontingent in den nächsten Monat ist ausgeschlossen.

Es gilt Ziffer 1.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

5. Mängelrechte

5.1 Im Falle der mangelhaften Erbringung von Dienstleistungen wird der Anbieter nach seiner Wahl nacherfüllen, kostenfrei nachbessern oder eine Ausweichlösung anbieten. Gelingt dem Anbieter dies nicht, kann der Kunde die für diese Dienstleistung berechnete Vergütung angemessen herabsetzen oder von dem Vertrag zurücktreten.

5.2 Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren Schadens wegen mangelhafter oder nicht erbrachter Leistung – gleich aus welchem Rechtsgrund
(z. B. auch unter dem Gesichtspunkt der Unmöglichkeit, der positiven Forderungsverletzung, der Verletzung vorvertraglicher Pflichten und der unerlaubten Handlung) – bestehen nicht.

 

6. Haftung

6.1 Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten und die dadurch entstehende Schäden. Der Kunde hat regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherungen durchzuführen, dies wird vom Anbieter vorausgesetzt.

Es gilt Ziffer 1.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

 

7. Vertragsdauer und Kündigung (Wartungsvertrag)

7.1 Der Vertrag gilt zunächst für eine erstmalige Vertragsperiode von 24 Monaten ab Vertragsschluss. Er verlängert sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Dem Kunden steht das jederzeitige Kündigungsrecht als Besteller nach § 648 Satz 1 BGB nicht zu.

7.2 Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem

  1. a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
  2. b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist. Nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;

7.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch eine Partei ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend Ziffer 4 dieser Besonderen Bedingungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dies gilt nicht, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung des Anbieters durch ein schuldhaftes Verhalten des Kunden bedingt wurde.

Textende

Besondere Verkaufsbedingungen für den Verkauf von
IT-Hardware & Software („IT-BVB“)

 

Version 1.0

Stand: 06.11.2024

 

1. Geltung der BVB

1.1 Nachfolgend finden Sie die besonderen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: „Besondere Bedingungen“), die für den Verkauf von IT-Hardware & Software von WeWeDe Solutions, Inhaber: Yannick Wester, Eisenindustriestraße 4, 58239 Schwerte, Deutschland (im Folgenden: „Anbieter“) gelten. Diese besonderen Bedingungen gelten für die vorgenannten Leistungen und sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.

1.2 Die nachfolgenden besonderen Verkaufsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von beweglichen Sachen oder digitalen Produkten (im Folgenden: „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Anbieter die Ware selbst hergestellt hat oder diese bei einem Zulieferer eingekauft hat.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Allgemeiner Teil

2.1.1 Alle elektronischen Geräte und insbesondere Geräte zur elektronischen Datenverarbeitung, wie Computer, Server, Kopierer/Drucker/Scanner, Telefonanlagen und sonstige Geräte, die in diese Kategorie fallen, sowie jeweiliges Zubehör werden im Folgenden als „IT-Hardware“ bezeichnet.

2.1.2 Als „Software“ werden in diesen besonderen Verkaufsbedingungen sämtliche Programme, Anwendungen, Applikationen und sonstige Softwareprodukte bezeichnet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf maschinenlesbare Code-Komponenten (einschließlich Objekt- und Quellcode), Programm- und Datensammlungen, Dokumentationen, Benutzerhandbücher, Hilfedateien sowie sämtliche zugehörigen Datenbanken, Algorithmen, Schnittstellen und alle anderen Inhalte und Funktionen, die für die Nutzung, den Betrieb und die Interaktion mit elektronischen Systemen erforderlich oder vorgesehen sind. Dies umfasst sowohl lokal installierte Software als auch solche, die als Cloud-Software oder in anderen Remote-Formaten bereitgestellt wird, sowie sämtliche dazugehörigen Updates, Upgrades, Erweiterungen, Add-ons und Versionen.

2.1.3 Der Verbund aus IT-Hardware und einer Software, jedweder Art, wird im Folgenden als „IT-System“ bezeichnet.

2.1.4 Die Angaben des Anbieters zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. technische Daten, Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit und Toleranzen) sowie die Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen und Zeichnungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Bei einem Versendungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt der Anbieter nicht zurück, sie gehen in das Eigentum des Kunden über.

3.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise nachträglich anzupassen, wenn sich nach Vertragsabschluss unvorhersehbare Kostenerhöhungen ergeben, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen. Dies gilt insbesondere bei Preiserhöhungen durch Zulieferer oder Hersteller, sowie bei Preissteigerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, gesetzliche Änderungen, Handelsbeschränkungen, Rohstoffknappheit, Währungsschwankungen). In einem solchen Fall informiert der Anbieter den Kunden schnellstmöglich über die Preisanpassung. Sollte die Preisanpassung mehr als 15% des ursprünglich vereinbarten Preises betragen, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung zurückzutreten.

Es gilt Ziffer 1.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

4. Lieferfrist und Lieferverzug

4.1 Die Lieferfrist ist unverbindlich, sofern sie nicht individuell vereinbart bzw. vom Anbieter bei Annahme der Bestellung als verbindlich angegeben wird. Die Leistungsverpflichtung des Anbieters steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Anbieter kann unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter nicht nachkommt, insbesondere vereinbarte Anzahlungen nicht leistet.

4.2 Sofern der Anbieter verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird dieser den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Anbieter unverzüglich erstatten.


Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Anbieters, wenn diese ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder den Anbieter noch seinen Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Anbieter im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

4.3 Der Eintritt eines Lieferverzugs des Anbieters bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

4.4 Die Rechte des Kunden gemäß Ziffer 8 dieser Besonderen Verkaufsbedingungen und die gesetzlichen Rechte des Anbieters insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

 

5. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

5.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Anbieter berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

5.2 Sofern die Lieferungen oder Leistungen des Anbieters grenzüberschreitend erfolgen sollen, stehen diese unter dem Vorbehalt einer notwendigen Ausfuhrgenehmigung. Die Beachtung von geltenden Exportvorschriften, sowie die Einhaltung der demnach erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen einer zulässigen Ausfuhr und/ oder Verbringung hat der Kunde sicherzustellen. Der Kunde darf die Produkte nicht in ein Land oder an eine Person oder Einheit exportieren oder anderweitig übertragen, die gegen Sanktionsgesetze verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte nicht an Dritte zu verkaufen, von denen er Grund zu der Annahme hat, dass sie Sanktionsgesetze missachten werden. Auf Anfrage muss der Kunde alle erforderlichen Informationen über die Endverwendung und den Endbenutzer der Produkte bereitstellen. Auf Verlangen hat der Kunde die Einhaltung vorgenannter Vorschriften und Voraussetzungen nachzuweisen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass solche Exportvorschriften auch bei Übertragungen von Informationen über Kommunikationsnetze (z. B. per E‐Mail oder File‐Transfer) ins Ausland gelten können. Verstößt der Kunde gegen seine Pflicht zur Einhaltung und Sicherstellung geltender Exportvorschriften und Ausfuhrgenehmigungen, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Entsteht dem Anbieter durch den Verstoß ein Schaden ist dieser überdies berechtigt diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

5.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet der Anbieter eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,1 % des Rechnungsbetrages, pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, maximal jedoch 5 % des Rechnungsbetrages. Der Nachweis eines höheren Schadens und der gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Anbieters aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält der Anbieter das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter auf dem Anbieter gehörende Waren erfolgen.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Anbieter dieses Recht nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.4 Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

6.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Anbieter als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Anbieter Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

6.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe der etwaigen Miteigentumsanteils des Anbieters gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 6.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

6.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben dem Anbieter ermächtigt. Der Anbieter verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ihm gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde und kein anderer Mangel in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde dem Anbieter gegenüber die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Eine Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Dies gilt nicht für die Abtretung im Rahmen eines echten Factoring Vertrages, welche zulässig ist, soweit der Erlös an den Anbieter gezahlt wird.

6.4.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten den Forderungen des Anbieter um mehr als 15 %, wird dieser auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

6.5 Ist nach dem Recht des Staates/Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet oder in den der Liefergegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises verbracht wird, die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes nicht oder nicht in der gewählten Form zulässig, verpflichtet sich der Kunde, alle Rechtshandlungen vorzunehmen und an solchen mitzuwirken, die notwendig sind, um einen gültigen Eigentumsvorbehalt gemäß den vorgenannten Regelungen zu vereinbaren oder eine diesem möglichst ähnliche Rechtsstellung zu vermitteln.

 

7. Mängelrechte

7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäße Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

7.2 Grundlage der Mängelhaftung des Anbieters ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Besonderen Bedingungen in den Vertrag einbezogen wurden.

7.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§§ 434, 435 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Anbieter jedoch keine Haftung.

7.4 Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel aufgrund unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, der Systemumgebung, Bedienungsfehlern, Nachbesserung/Änderungen/unzureichender Wartung des Kunden oder Dritter oder durch Produkte/Installationen Dritter sowie Gebrauch der Liefer- und Leistungsgegenstände entgegen den Hersteller-Richtlinien, verursacht wurde. Mängelansprüche bestehen auch nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Anbieter als Nacherfüllung nach seiner Wahl entweder die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vornehmen. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, sofern der Anbieter nicht vertraglich zum Einbau verpflichtet war.

7.6 Der Anbieter ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.7 Der Kunde hat dem Anbieter die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an den Anbieter zurückzugeben.

7.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt der Anbieter, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann der Anbieter die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

7.9 In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Anbieter Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Anbieter unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Anbieter berechtigt gewesen wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

7.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

7.11 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser besonderen Bedingungen und sind im Übrigen ausgeschlossen.

7.12 Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters aus Garantie besteht nur, soweit eine solche zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sollten Begrifflichkeiten wie „sichert zu“, „sicherstellen“, „stellt sicher“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Garantien handelt.

 

8. Haftung

8.1 Der Anbieter haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Anbieter jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Aufwendungen und für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Anbieters.

8.4 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder eines Werks, das Vorhandensein eines Leistungserfolges sowie bei arglistig verschwiegenen Fehlern, aus Übernahme eines Beschaffungsrisikos, aufgrund eines vereinbarten fixen/verbindlichen Liefertermins und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

8.5 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

8.6 Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten und dadurch entstehende Schäden. Regelmäßige Datensicherung durch den Kunden werden vom Anbieter vorausgesetzt.

 

9. Hersteller Garantie

9.1 Da der Anbieter kein Hersteller der ausgelieferten Waren ist, gelten ausschließlich die Garantiebedingungen der Hersteller.

9.2 Der Anbieter ist gegenüber dem Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahmen der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden nur auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, der Anbieter kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angaben von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass der Anbieter gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

 

10. Besondere Bedingungen für Software

10.1 Bei der Lieferung von Software, die von einer Dritten Partei entwickelt wurde, ist die Leistungsverpflichtung des Anbieters auf die Vermittlung einer Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten mit dem Hersteller der Software beschränkt. Den Umfang der Nutzungsrechte bestimmt der Hersteller in seinen Lizenzbestimmungen, es sei denn, etwas anderes ist in Textform vereinbart worden.

10.2.Der Anbieter ist nicht verpflichtet dem Kunden Vervielfältigungsstücke (Datenträger) zu beschaffen, es sei denn, dies wurde in Textform vereinbart. Ausreichend ist ansonsten, wenn der Anbieter dem Kunden das Recht verschafft, die Software auf seinem System einzusetzen, und ihn in die Lage versetzt, eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form auf seinem System zu installieren. Hierzu ist insbesondere die Möglichkeit zum Download aus dem Internet ausreichend.

10.3 Die Einrichtung und Konfiguration auf dem System des Kunden schuldet der Anbieter nur, wenn dies in Textform vereinbart wurde. Einzelheiten dazu regeln die Besonderen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen „IT-AGB“.

10.4 Ist dies nicht ausdrücklich vereinbart worden, schuldet der Anbieter insbesondere nicht die Übergabe von Benutzerdokumentationen, Bedienungsanleitungen, Lizenzurkunden oder sonstiger Dokumente.

10.5 Der Kunde verpflichtet sich, Software, weder ganz noch auszugsweise, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Software-Herstellers an Dritte weiterzugeben. Ferner ist es dem Kunden untersagt, die Programme in irgendeiner Form abzuändern. Die Lizenzerteilung gilt für die Dauer des Einsatzes der entsprechenden Zentraleinheit beim Kunden.

10.6 Der Kunde verpflichtet sich ferner die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Software-Hersteller einzuhalten.

10.7. Der Anbieter übernimmt keine Haftung und Schadensersatzansprüche aus Fehlern von Fremdsoftware (Betriebssysteme / Netzwerksysteme / Anwendungsprogramme / Windows bzw. Windows-Anwendungen usw.).

 

Textende

Ältere Versionen unser AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von WeWeDe Solutions Inh. Yannick Wester

Version 1.0

Stand: 21.04.2024

1. Allgemeiner Teil

1.1 Geltungsbereich und Gegenstand

1.1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) von WeWeDe Solutions, Inhaber: Yannick Wester, Eisenindustriestraße 4, 58239 Schwerte, Deutschland (im Folgenden: „Anbieter“) setzen sich aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) sowie besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Besondere Bedingungen“), zusammen. Die besonderen Bedingungen gelten für die nachfolgend aufgeführten Produkte und Leistungen und sind den Allgemeinen Bedingungen vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.

Besondere Geschäftsbedingungen für Hosting-Leistungen („Hosting-AGB“)

Besondere Geschäftsbedingungen für die Wartung und Pflege von Webseiten („Wartungs-AGB“)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Besonderen Geschäftsverbindungen sind unter https://wewede-solutions.de/agb/ in ihrer aktuellen Version abrufbar.

1.1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), sowie die besonderen Geschäftsbedingungen („Besondere Bedingungen“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.

1.1.3 Soweit in diesen AGB und den besonderen Bedingungen ausschließlich die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der Vereinfachung. Die jeweilige Formulierung bezieht sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.

1.1.4 Der Anbieter erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und der besonderen Bedingungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten ausschließlich die vom Anbieter gestellten AGB, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.1.5 Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

1.1.6 Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB und den besonderen Bedingungen, schließt alle Formen von Webseiten, wie z.B. auch Online-Shops, ein.

1.1.7 Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer (im Folgenden „Erfüllungsgehilfen“) zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden.

1.1.8 Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und die besonderen Geschäftsbedingungen („besondere Bedingungen“) aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber innerhalb einer durch den Anbieter festgelegten Frist vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB und der besonderen Bedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

1.2 Vertragsschluss

1.2.1 Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

1.2.2 Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und / oder an den Anbieter herauszugeben.

1.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen.

1.3.2 Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen.

1.3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen.

1.3.4 Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung von Designs, Leistungen und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Leistung, des Design oder sonstiger Werke mit einem Platzhalter zu versehen.

1.3.5 Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und / oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

1.4 Abnahme

1.4.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.

1.4.2 Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

1.5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.5.1 Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.

1.5.2 Der Anbieter ist berechtigt, insbesondere bei umfangreichen Aufträgen mit hohem Gegenstandswert, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen des Anbieters. Die Zahlungsbedingungen richten sich im Normalfall an die individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung, können jedoch in besonderen Fällen auch davon abweichen.

1.5.3 Der Kunde kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist beim Anbieter auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Die jeweilig ausgestellte Rechnung ist vorrangig dieser Ziffer.

1.5.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Verzugseintritt verpflichtet, sowie wie eine Mahngebühr in Höhe von EUR 2,50 je Mahnung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der dem Anbieter entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche ist nicht ausgeschlossen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben dem Anbieter vorbehalten, ebenso der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Insbesondere ist der Anbieter nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einer Rechnung und / oder einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens zwei Wochen in Verzug befindet.

1.5.5 Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen Kosten für die Erbringung der Leistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist, die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens und auf die Kündigungsrecht des Kunden gesondert hinweisen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

1.5.6 Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer / MwSt.) ist in Höhe des jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuersatzes, derzeit in Höhe von 19 %, zu zahlen. Falls der Anbieter jedoch gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

1.5.7 Der Anbieter stellt dem Kunden eine elektronische Rechnung als PDF-Dokument bereit, die per E-Mail an die vom Kunden bestimmte E-Mail-Adresse geschickt wird. Ein Anspruch des Kunden auf eine digital signierte Rechnung (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht.

Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt von EUR 1,50 je Rechnung verlangen.

1.5.8 Zahlungen des Kunden für Dauerschuldverhältnissen erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt dem Anbieter das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften.

Für andere Schuldverhältnisse steht es dem Kunden frei zwischen der Zahlungsart „SEPA-Basislastschrift“ und „Kauf auf Rechnung“ zu wählen. Kauf auf Rechnung meint die Zahlung per Überweisung

1.5.9 Bei der Zahlungsart Lastschrift trägt der Kunde alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Zurückgabe der Lastschrift entstehen (Rücklastschriftgebühren, Fremdzinsen etc.).

1.6 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

1.6.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen inner- und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge, Hosting Verträge) eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung bedarf der Textform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

1.7 Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung

1.7.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

1.7.2 Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

1.7.3 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB und / oder die besonderen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

2. Webseiten und Webanwendungen

2.1 Hosting (Resell)

2.1.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Hosting Leistungen vereinbaren.

2.1.2 Alle besonderen Bedingungen für die Hosting Leistung finden Sie in den Besonderen Geschäftsbedingungen für Hosting-Leistungen („Hosting-AGB“).

Diese können Sie unter https://wewede-solutions.de/agb/ abrufen.

2.2 Domainregistrierung und Verwaltung

2.2.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen des Hostings, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen und Domainverwaltungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung und Kündigungsfristen sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.2.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

2.2.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet.

2.2.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten und die jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle hinweisen.

2.2.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

2.2.6 Der Anbieter bzw. die Vergabestelle veranlasst, dass bestimmte Informationen zu der für den Kunden verwalteten Domain in das „Whois“-Verzeichnis eingetragen werden. Die „Whois“-Datenbank wird nicht durch den Anbieter betrieben. Der Anbieter hat auch keinen Einfluss darauf, welche Informationen bei einer Whois-Abfrage welchem Abfragenden angezeigt werden.

2.2.7 In der Regel genügt für alle vertraglichen Erklärungen, welche Domains betreffen (z.B. Kündigung des Domain-Registrierungsvertrags, Providerwechsel, Löschung der Domain), die Textform. Der Anbieter kann vom Kunden diejenige Form verlangen, welche nach den Domainvergabebedingungen der Domainvergabestelle jeweils erforderlich ist.

2.3 Wartung und Pflege von Webseiten

2.3.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung und / oder des Hostings, die Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite vereinbaren.

2.3.2 Alle besonderen Bedingungen für die Wartungs- und Pflegeleistungen finden Sie in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Wartung und Pflege von Webseiten („Wartungs-AGB“).

Diese können Sie unter https://wewede-solutions.de/agb/ abrufen.

3. Marketing und Content

3.1 SEO-Marketing

3.1.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen im SEO-Marketing Bereich vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.1.2 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Kunden ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

3.2 SEA-Kampagnen

3.2.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen von SEA-Kampagnen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.2.2 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

3.2.3 Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.

3.2.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge bezüglich der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter, schuldet der Anbieter nicht und obliegt dem Kunden. Die Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne, in Textform.

3.3 Social-Media Marketing

3.3.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen (technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen) im Bereich Social-Media-Marketing vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.3.2 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.

3.3.3 Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.

3.3.4 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.

3.3.5 Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen, dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG (Telemediengesetz) ist allein der Kunde. Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.

Details der Leistung (Ghost Posting) sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.4 Content-Marketing und Pressemeldungen

3.4.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Content-Marketing (Texterstellung/Copywriting) und / oder die Erstellung von Pressemeldungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes.

3.4.2 Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird der Anbieter die erstellten Texte dem Kunden zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Es wird bei Pressemeldungen nach erfolgter Freigabe ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen.

3.4.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.4.4 Sofern der Anbieter mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online- oder Printmedien) beauftragt wurde, wird der Anbieter nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 1.7 (Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung).

3.5 Verwaltung von Karteneinträgen

3.5.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen für Online-Karteneinträge (Aktualisierung von Standortinformationen, Hinzufügen neuer Einträge, Bearbeiten bestehender Einträge etc.) vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

3.5.2 Wenn der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Karteneinträgen vereinbaren, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. eine bestimmte Platzierung in Google Maps oder Apple Maps) wird im Rahmen der Verwaltung von Karteneinträgen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

3.5.3 Der Kunde ist verpflichtet dem Anbieter unmittelbar nach Beauftragung, die benötigten Zugangsdaten für das Portal des Kartendienstanbieters zur Verfügung zu stellen – soweit bereits ein Benutzerkonto für den jeweiligen Kartendienstanbieter besteht.

4. Beratung und Consulting

4.1 Beratungsleistungen

4.1.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.

4.1.2 Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

4.2 UX- / UI-Beratung

4.2.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von UX-(User Experience) und / oder UI-(User Interface) Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des UX- / UI-Design der mobilen Apps / des Webdesign des Kunden und eine Empfehlung für zukünftige Designmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Conversion Rate, Verweildauer) wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der UX-/ UI-Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

4.2.2 Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

4.3 Marktbeobachtung

4.3.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

4.3.2 Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.

5. Gestaltung und Design

5.1 Logogestaltung und -Konzeption

5.1.1 Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

5.1.2 Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.

5.1.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen.

5.1.4 Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.1.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.

5.1.5 Die vom Anbieter gegenüber dem Kunden präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

5.1.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

5.1.7 Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

5.1.8 Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

5.1.9 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

5.2 Brand Design / Corporate Identity

5.2.1 Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Gestaltung und Aufbau eines Brand Designs bzw. Corporate Identity (CI). Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Brand Design / CI. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

5.2.2 Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Gestaltung eines Brand Designs / CI, findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.

5.2.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen.

5.2.4 Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.3.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.

5.2.5 Die vom Anbieter gegenüber dem Kunden präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

5.2.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Das Werk (Brand Design / CI) wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

5.2.7 Die Vergütung für die Gestaltung eines Brand Designs / CI ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

5.2.8 Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.

5.2.9 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

5.3 Video und Fotografie

5.3.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotografien, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

5.3.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5.3.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung bzw. Videobearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien bzw. Videos zu; eine Neuerstellung der Fotografien bzw. Videos ist jedoch ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.3.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.

5.3.4 Sofern der Kunde für die Erstellung der Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.

5.3.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Das Werk (Video / Foto) wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

5.3.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

5.3.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

5.4 Design & Layout für Print und / oder Digital

5.4.1 Gegenstand von Designverträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind grundsätzlich die gestalterische Entwicklung von Designs für Druckerzeugnisse und / oder Digitale Medien (z.B. Visitenkarten, Flyer, Werbeanzeigen, Briefbögen, Umschläge, Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten).

5.4.2 Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

5.4.3 Nach Beauftragung werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet, darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

5.4.4 Der Anbieter weist darauf hin, dass es für Druckprodukte und für Digitale Medien unterschiedliche Farbräume (CMYK, RGB, etc.) gibt. Designs die für eine digitale Nutzung (Digitale Medien) erstellt wurden, sollten daher nicht für die Bestellung von Druckprodukten genutzt werden, da es sonst zu Farbabweichungen kommen kann. Der Anbieter schuldet keine Überprüfung der vom Kunden angelieferten Daten (Logos etc.) hinsichtlich des Farbraums. Der Anbieter wird im Angebot den Farbraum der Designdatei festlegen und dem Kunden diesen mitteilen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das zu erstellende Design und die von ihm angelieferten Unterlagen seinen Anforderungen und den spezifischen Anforderungen des Druck- oder Mediendienstes entsprechen.

5.4.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Das Werk (Design / Layout) wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

5.4.6 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.3.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.

5.4.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken, Druckdateivorgaben der Druckerei, Farbraum, Vorgaben für Auflösung und Format bei Digitalen Medien etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen.

5.4.8 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

5.4.9 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der Anbieter bei der Erstellung von Designs neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Datei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, InDesign).

6.Produktangebot

6.1 Druckprodukte (Print)

6.1.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen einer Druckdateierstellung (Design / Layout Ziffer 5.4 dieser AGB), die Produktion von ausgewählten Druckprodukten vereinbaren.

6.1.2 Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Druckprodukts. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

6.1.3 Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die ungefähre Lieferzeit wird dem Kunden in einem Angebot mitgeteilt. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist, dass der Kunden sämtliche für die Produktionsplatzierung bei einer Druckerei erforderlichen Daten (korrekte Druckdatei etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen. Sollte eine Lieferung nicht möglich sein, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darüber informieren und bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten.

6.1.4 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

6.1.5 Der Kunde kann nach Abgabe einer Bestellung keine Änderungen oder eine Stornierung des Auftrages abgeben, da die Druckprodukte individuell für den Kunden angefertigt werden.

6.1.6 Der Anbieter weist darauf hin, dass es bei der Darstellung von Farben auf Druckprodukten zu Abweichungen kommen kann. Insbesondere können Farben auf gedruckten Produkten von den Farben auf dem Bildschirm abweichen, da hier verschiedene Farbräume (RGB, CMYK, etc.) zum Einsatz kommen. Der Anbieter schuldet nicht die Überprüfung, ob eine Datei, die der Kunde angeliefert hat, den erforderlichen Farbanforderungen entsprechen.

6.1.7 Die Produktion von Druckprodukten kann von der Freigabe Dritter (z.B. Lieferanten oder Markeninhaber) abhängig sein. Der Anbieter behält sich ein Sonderrücktrittsrecht vom Vertrag für die Fälle vor, in welchen die Freigabe Dritter nicht erteilt wird.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Rechteeinräumung/Eigenwerbung

7.1.1 Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

7.1.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

7.2 Geheimhaltung, Vertraulichkeit

7.2.1 Als „vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen zu verstehen, die zwischen den Parteien im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese begrifflich als „vertraulich“ bezeichnet werden oder diese aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind oder nicht.

Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen,

– die der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren,

– die nicht einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen,

– die während der Vertragslaufzeit ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden,

– die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden,

– die durch die mitteilende Partei Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden,

– die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind.

Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch die Adressantin des Beschlusses, die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen. Grundsätzlich sind sämtliche technischen Informationen Bestandteil der vertraulichen Informationen, soweit diese nicht unter einer Open Source Lizenz vertrieben werden.

7.2.2 Die Informationen empfangende Partei verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, weder zu nutzen, noch Dritten gegenüber zugänglich zu machen.

Die Informationen empfangende Partei darf die Informationen ihrer Geschäftsführung, Angestellten und Beratern ausschließlich dann zugänglich machen, wenn diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die Informationen empfangende Partei wird alle in ihrem Betrieb mit dieser Angelegenheit vertrauten Personen ausdrücklich über ihre Verschwiegenheitspflicht aufklären und über sämtliche Rechtsfolgen aufklären, die ein Verstoß gegen diese Pflicht haben kann.

Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird die übermittelnde Partei unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.

7.2.3 Unabhängig von der Geheimhaltungsverpflichtung ist der Anbieter berechtigt, die vertraulichen Informationen gegenüber Lizenznehmern, verbundenen Unternehmen (jeweils zum Zeitpunkt der Weitergabe) sowie Erfüllungsgehilfen (Dritten) offen zu legen, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.

7.2.4 Werden im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags personenbezogene Daten Dritter durch den Anbieter im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, so finden die Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Parteien sind sich dessen bewusst. Zur Konkretisierung ihrer Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten schließen sie gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.

7.3 Sonstiges

7.3.1 Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.3.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

7.3.3 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.

7.3.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und / oder der besonderen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Textende