Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von WeWeDe Solutions Inh. Yannick Wester
Version 1.0
Stand: 21.04.2024
1. Allgemeiner Teil
1.1 Geltungsbereich und Gegenstand
1.1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) von WeWeDe Solutions, Inhaber: Yannick Wester, Eisenindustriestraße 4, 58239 Schwerte, Deutschland (im Folgenden: „Anbieter“) setzen sich aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) sowie besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Besondere Bedingungen“), zusammen. Die besonderen Bedingungen gelten für die nachfolgend aufgeführten Produkte und Leistungen und sind den Allgemeinen Bedingungen vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.
Besondere Geschäftsbedingungen für Hosting-Leistungen („Hosting-AGB“)
Besondere Geschäftsbedingungen für die Wartung und Pflege von Webseiten („Wartungs-AGB“)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Besonderen Geschäftsverbindungen sind unter https://wewede-solutions.de/agb/ in ihrer aktuellen Version abrufbar.
1.1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), sowie die besonderen Geschäftsbedingungen („Besondere Bedingungen“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.
1.1.3 Soweit in diesen AGB und den besonderen Bedingungen ausschließlich die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der Vereinfachung. Die jeweilige Formulierung bezieht sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.
1.1.4 Der Anbieter erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und der besonderen Bedingungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten ausschließlich die vom Anbieter gestellten AGB, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.1.5 Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
1.1.6 Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB und den besonderen Bedingungen, schließt alle Formen von Webseiten, wie z.B. auch Online-Shops, ein.
1.1.7 Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer (im Folgenden „Erfüllungsgehilfen“) zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden.
1.1.8 Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und die besonderen Geschäftsbedingungen („besondere Bedingungen“) aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber innerhalb einer durch den Anbieter festgelegten Frist vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB und der besonderen Bedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
1.2 Vertragsschluss
1.2.1 Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
1.2.2 Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und / oder an den Anbieter herauszugeben.
1.3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter einen Ansprechpartner zu benennen, der den Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist. Der Anbieter wird dem Kunden ebenfalls einen solchen Ansprechpartner benennen.
1.3.2 Sofern für einzelne Leistungen der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Erbringung der betreffenden Leistungen abzuschließen. Der AV-Vertrag ist grundsätzlich vom Anbieter zu stellen.
1.3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen.
1.3.4 Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung von Designs, Leistungen und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Leistung, des Design oder sonstiger Werke mit einem Platzhalter zu versehen.
1.3.5 Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten. Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und / oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
1.4 Abnahme
1.4.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.
1.4.2 Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
1.5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1.5.1 Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.
1.5.2 Der Anbieter ist berechtigt, insbesondere bei umfangreichen Aufträgen mit hohem Gegenstandswert, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen des Anbieters. Die Zahlungsbedingungen richten sich im Normalfall an die individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung, können jedoch in besonderen Fällen auch davon abweichen.
1.5.3 Der Kunde kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist beim Anbieter auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Die jeweilig ausgestellte Rechnung ist vorrangig dieser Ziffer.
1.5.4 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Verzugseintritt verpflichtet, sowie wie eine Mahngebühr in Höhe von EUR 2,50 je Mahnung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der dem Anbieter entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche ist nicht ausgeschlossen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben dem Anbieter vorbehalten, ebenso der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Insbesondere ist der Anbieter nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einer Rechnung und / oder einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr seit mindestens zwei Wochen in Verzug befindet.
1.5.5 Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen Kosten für die Erbringung der Leistung steigen. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist, die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens und auf die Kündigungsrecht des Kunden gesondert hinweisen. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.
1.5.6 Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer / MwSt.) ist in Höhe des jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuersatzes, derzeit in Höhe von 19 %, zu zahlen. Falls der Anbieter jedoch gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
1.5.7 Der Anbieter stellt dem Kunden eine elektronische Rechnung als PDF-Dokument bereit, die per E-Mail an die vom Kunden bestimmte E-Mail-Adresse geschickt wird. Ein Anspruch des Kunden auf eine digital signierte Rechnung (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht.
Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt von EUR 1,50 je Rechnung verlangen.
1.5.8 Zahlungen des Kunden für Dauerschuldverhältnissen erfolgen durch den Einzug mittels SEPA-Basislastschriften. Der Kunde erteilt dem Anbieter das Mandat für die Ausführung von SEPA-Basislastschriften.
Für andere Schuldverhältnisse steht es dem Kunden frei zwischen der Zahlungsart „SEPA-Basislastschrift“ und „Kauf auf Rechnung“ zu wählen. Kauf auf Rechnung meint die Zahlung per Überweisung
1.5.9 Bei der Zahlungsart Lastschrift trägt der Kunde alle Kosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Zurückgabe der Lastschrift entstehen (Rücklastschriftgebühren, Fremdzinsen etc.).
1.6 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
1.6.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen inner- und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge, Hosting Verträge) eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigung bedarf der Textform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
1.7 Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung
1.7.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
1.7.2 Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
1.7.3 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB und / oder die besonderen Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
2. Webseiten und Webanwendungen
2.1 Hosting (Resell)
2.1.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Hosting Leistungen vereinbaren.
2.1.2 Alle besonderen Bedingungen für die Hosting Leistung finden Sie in den Besonderen Geschäftsbedingungen für Hosting-Leistungen („Hosting-AGB“).
Diese können Sie unter https://wewede-solutions.de/agb/ abrufen.
2.2 Domainregistrierung und Verwaltung
2.2.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen des Hostings, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen und Domainverwaltungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung und Kündigungsfristen sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.2.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
2.2.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet.
2.2.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten und die jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle hinweisen.
2.2.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
2.2.6 Der Anbieter bzw. die Vergabestelle veranlasst, dass bestimmte Informationen zu der für den Kunden verwalteten Domain in das „Whois“-Verzeichnis eingetragen werden. Die „Whois“-Datenbank wird nicht durch den Anbieter betrieben. Der Anbieter hat auch keinen Einfluss darauf, welche Informationen bei einer Whois-Abfrage welchem Abfragenden angezeigt werden.
2.2.7 In der Regel genügt für alle vertraglichen Erklärungen, welche Domains betreffen (z.B. Kündigung des Domain-Registrierungsvertrags, Providerwechsel, Löschung der Domain), die Textform. Der Anbieter kann vom Kunden diejenige Form verlangen, welche nach den Domainvergabebedingungen der Domainvergabestelle jeweils erforderlich ist.
2.3 Wartung und Pflege von Webseiten
2.3.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung und / oder des Hostings, die Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite vereinbaren.
2.3.2 Alle besonderen Bedingungen für die Wartungs- und Pflegeleistungen finden Sie in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Wartung und Pflege von Webseiten („Wartungs-AGB“).
Diese können Sie unter https://wewede-solutions.de/agb/ abrufen.
3. Marketing und Content
3.1 SEO-Marketing
3.1.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen im SEO-Marketing Bereich vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
3.1.2 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Kunden ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
3.2 SEA-Kampagnen
3.2.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen von SEA-Kampagnen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
3.2.2 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
3.2.3 Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.
3.2.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge bezüglich der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter, schuldet der Anbieter nicht und obliegt dem Kunden. Die Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne, in Textform.
3.3 Social-Media Marketing
3.3.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen (technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen) im Bereich Social-Media-Marketing vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
3.3.2 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
3.3.3 Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.
3.3.4 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
3.3.5 Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen, dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG (Telemediengesetz) ist allein der Kunde. Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.
Details der Leistung (Ghost Posting) sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
3.4 Content-Marketing und Pressemeldungen
3.4.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Content-Marketing (Texterstellung/Copywriting) und / oder die Erstellung von Pressemeldungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes.
3.4.2 Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird der Anbieter die erstellten Texte dem Kunden zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Es wird bei Pressemeldungen nach erfolgter Freigabe ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen.
3.4.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.4.4 Sofern der Anbieter mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online- oder Printmedien) beauftragt wurde, wird der Anbieter nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 1.7 (Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung).
3.5 Verwaltung von Karteneinträgen
3.5.1 Der Anbieter und der Kunde können die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen für Online-Karteneinträge (Aktualisierung von Standortinformationen, Hinzufügen neuer Einträge, Bearbeiten bestehender Einträge etc.) vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
3.5.2 Wenn der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Karteneinträgen vereinbaren, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. eine bestimmte Platzierung in Google Maps oder Apple Maps) wird im Rahmen der Verwaltung von Karteneinträgen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
3.5.3 Der Kunde ist verpflichtet dem Anbieter unmittelbar nach Beauftragung, die benötigten Zugangsdaten für das Portal des Kartendienstanbieters zur Verfügung zu stellen – soweit bereits ein Benutzerkonto für den jeweiligen Kartendienstanbieter besteht.
4. Beratung und Consulting
4.1 Beratungsleistungen
4.1.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.
4.1.2 Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
4.2 UX- / UI-Beratung
4.2.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von UX-(User Experience) und / oder UI-(User Interface) Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des UX- / UI-Design der mobilen Apps / des Webdesign des Kunden und eine Empfehlung für zukünftige Designmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Conversion Rate, Verweildauer) wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der UX-/ UI-Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
4.2.2 Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
4.3 Marktbeobachtung
4.3.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
4.3.2 Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
5. Gestaltung und Design
5.1 Logogestaltung und -Konzeption
5.1.1 Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
5.1.2 Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.
5.1.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen.
5.1.4 Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.1.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.
5.1.5 Die vom Anbieter gegenüber dem Kunden präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
5.1.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
5.1.7 Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
5.1.8 Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
5.1.9 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
5.2 Brand Design / Corporate Identity
5.2.1 Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Gestaltung und Aufbau eines Brand Designs bzw. Corporate Identity (CI). Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Brand Design / CI. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
5.2.2 Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Gestaltung eines Brand Designs / CI, findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.
5.2.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen.
5.2.4 Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.3.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.
5.2.5 Die vom Anbieter gegenüber dem Kunden präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
5.2.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Das Werk (Brand Design / CI) wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
5.2.7 Die Vergütung für die Gestaltung eines Brand Designs / CI ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
5.2.8 Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
5.2.9 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
5.3 Video und Fotografie
5.3.1 Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotografien, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
5.3.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
5.3.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung bzw. Videobearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien bzw. Videos zu; eine Neuerstellung der Fotografien bzw. Videos ist jedoch ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.3.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.
5.3.4 Sofern der Kunde für die Erstellung der Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
5.3.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Das Werk (Video / Foto) wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
5.3.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
5.3.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.
5.4 Design & Layout für Print und / oder Digital
5.4.1 Gegenstand von Designverträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden sind grundsätzlich die gestalterische Entwicklung von Designs für Druckerzeugnisse und / oder Digitale Medien (z.B. Visitenkarten, Flyer, Werbeanzeigen, Briefbögen, Umschläge, Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten).
5.4.2 Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
5.4.3 Nach Beauftragung werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet, darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
5.4.4 Der Anbieter weist darauf hin, dass es für Druckprodukte und für Digitale Medien unterschiedliche Farbräume (CMYK, RGB, etc.) gibt. Designs die für eine digitale Nutzung (Digitale Medien) erstellt wurden, sollten daher nicht für die Bestellung von Druckprodukten genutzt werden, da es sonst zu Farbabweichungen kommen kann. Der Anbieter schuldet keine Überprüfung der vom Kunden angelieferten Daten (Logos etc.) hinsichtlich des Farbraums. Der Anbieter wird im Angebot den Farbraum der Designdatei festlegen und dem Kunden diesen mitteilen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das zu erstellende Design und die von ihm angelieferten Unterlagen seinen Anforderungen und den spezifischen Anforderungen des Druck- oder Mediendienstes entsprechen.
5.4.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Das Werk (Design / Layout) wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
5.4.6 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen und hat nach den Maßgaben von Ziffer 5.3.1 dieser AGB eine Anfrage an den Anbieter zu stellen, welche dieser dann prüft.
5.4.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken, Druckdateivorgaben der Druckerei, Farbraum, Vorgaben für Auflösung und Format bei Digitalen Medien etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen.
5.4.8 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
5.4.9 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der Anbieter bei der Erstellung von Designs neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Datei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, InDesign).
6.Produktangebot
6.1 Druckprodukte (Print)
6.1.1 Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen einer Druckdateierstellung (Design / Layout Ziffer 5.4 dieser AGB), die Produktion von ausgewählten Druckprodukten vereinbaren.
6.1.2 Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Druckprodukts. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
6.1.3 Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die ungefähre Lieferzeit wird dem Kunden in einem Angebot mitgeteilt. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist, dass der Kunden sämtliche für die Produktionsplatzierung bei einer Druckerei erforderlichen Daten (korrekte Druckdatei etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Der Anbieter wird den Kunden nach der Beauftragung über die benötigten Daten aufklären und eine angemessene Frist zur Lieferung der Daten setzen. Sollte eine Lieferung nicht möglich sein, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich darüber informieren und bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten.
6.1.4 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
6.1.5 Der Kunde kann nach Abgabe einer Bestellung keine Änderungen oder eine Stornierung des Auftrages abgeben, da die Druckprodukte individuell für den Kunden angefertigt werden.
6.1.6 Der Anbieter weist darauf hin, dass es bei der Darstellung von Farben auf Druckprodukten zu Abweichungen kommen kann. Insbesondere können Farben auf gedruckten Produkten von den Farben auf dem Bildschirm abweichen, da hier verschiedene Farbräume (RGB, CMYK, etc.) zum Einsatz kommen. Der Anbieter schuldet nicht die Überprüfung, ob eine Datei, die der Kunde angeliefert hat, den erforderlichen Farbanforderungen entsprechen.
6.1.7 Die Produktion von Druckprodukten kann von der Freigabe Dritter (z.B. Lieferanten oder Markeninhaber) abhängig sein. Der Anbieter behält sich ein Sonderrücktrittsrecht vom Vertrag für die Fälle vor, in welchen die Freigabe Dritter nicht erteilt wird.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Rechteeinräumung/Eigenwerbung
7.1.1 Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
7.1.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
7.2 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
7.2.1 Als „vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen zu verstehen, die zwischen den Parteien im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese begrifflich als „vertraulich“ bezeichnet werden oder diese aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind oder nicht.
Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen,
– die der anderen Partei bereits nachweislich vor der Übermittlung bekannt waren,
– die nicht einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen,
– die während der Vertragslaufzeit ohne einen Vertragsverstoß der Parteien, öffentlich bekannt werden,
– die während der Vertragslaufzeit durch Mitarbeiter der Parteien, die keinen Zugang zu den vertraulichen Informationen hatten, selbstständig entwickelt wurden,
– die durch die mitteilende Partei Dritten ohne Vertraulichkeitsbestimmung offengelegt werden,
– die aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind.
Im letzteren Fall verpflichtet sich jedoch die Adressantin des Beschlusses, die andere Partei unverzüglich hierüber zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen. Grundsätzlich sind sämtliche technischen Informationen Bestandteil der vertraulichen Informationen, soweit diese nicht unter einer Open Source Lizenz vertrieben werden.
7.2.2 Die Informationen empfangende Partei verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese, außer zum Zweck der Vertragserfüllung, weder zu nutzen, noch Dritten gegenüber zugänglich zu machen.
Die Informationen empfangende Partei darf die Informationen ihrer Geschäftsführung, Angestellten und Beratern ausschließlich dann zugänglich machen, wenn diese der Geheimhaltung nach diesen Vorschriften unterliegen und soweit diese mit den Belangen dieses Vertrages befasst sind. Die Informationen empfangende Partei wird alle in ihrem Betrieb mit dieser Angelegenheit vertrauten Personen ausdrücklich über ihre Verschwiegenheitspflicht aufklären und über sämtliche Rechtsfolgen aufklären, die ein Verstoß gegen diese Pflicht haben kann.
Die empfangende Partei wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine unberechtigte Nutzung der vertraulichen Informationen zu verhindern und wird die übermittelnde Partei unverzüglich von jedem Verdacht einer unberechtigten Nutzung oder Übermittlung informieren.
7.2.3 Unabhängig von der Geheimhaltungsverpflichtung ist der Anbieter berechtigt, die vertraulichen Informationen gegenüber Lizenznehmern, verbundenen Unternehmen (jeweils zum Zeitpunkt der Weitergabe) sowie Erfüllungsgehilfen (Dritten) offen zu legen, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.
7.2.4 Werden im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags personenbezogene Daten Dritter durch den Anbieter im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, so finden die Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Parteien sind sich dessen bewusst. Zur Konkretisierung ihrer Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten schließen sie gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.
7.3 Sonstiges
7.3.1 Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
7.3.3 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.
7.3.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und / oder der besonderen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Textende
Besondere Geschäftsbedingungen für Hosting Leistungen („Hosting-AGB“)
Version 1.0
Stand: 21.04.2024
1. Geltung der AGB
1.1 Nachfolgend finden Sie die besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Besondere Bedingungen“), die für alle Hosting Leistungen von WeWeDe Solutions, Inhaber: Yannick Wester, Eisenindustriestraße 4, 58239 Schwerte, Deutschland (im Folgenden: „Anbieter“) gelten. Diese besonderen Bedingungen gelten für vorgenannten Leistungen und sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Allgemeiner Teil
2.1.1 Der spezifische Leistungsumfang (Speicherplatz, Zertifikate etc.), sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.1.2 Für den Kunden ist die jeweilige Leistungsbeschreibung bzw. das Angebot maßgeblich. Die Leistungsbeschreibung geht den nachstehend beschriebenen Leistungen bzw. Funktionalitäten (2.2. bis 2.4) im Falle von Widersprüchlichkeiten vor.
2.1.3 Zur Erbringung der Leistungen setzt der Anbieter Hardware und Software ein. Server-Hardware betreibt der Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen (Dritte) in Rechenzentren in Deutschland.
2.1.4 Zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen ist dringend eine Internet-Domain (Domain) nötig. Diese kann der Kunde über den Anbieter beziehen. Sollte die Domain nicht über den Anbieter bezogen werden, muss der Anbieter zum Zwecke der Konfiguration, Zugriff auf die vom Kunden zur Nutzung mit der Hosting-Instanz beabsichtigten Domain erhalten. Sollte der Kunde noch oder nicht mehr Inhaber einer Domain sein, kann der Anbieter zur Überbrückung der Zeit, in der der Kunde keine eigene auf seinen Name registrierte Domain vorweisen kann, eine Domain aus seinem Bestand bzw. eine Subdomain zur Verfügung stellen. Die Vergabe einer Domain des Anbieters unterliegt der Einzelfallentscheidung. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.1.5 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der Hosting-Instanz dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Hosting-Instanz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
2.1.6 Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen von Erfüllungsgehilfen (Dritten) in jeglicher Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hosting Leistungen in Anspruch zu nehmen.
2.1.7 Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, übernimmt der Anbieter im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend der Hosting-Instanz.
2.1.8 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Anbieter nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf einen Dritten übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, für einen Vertragspartnerwechsel (Eintritt eines Dritten anstelle des Kunden) auch die Schriftform zwischen dem Übertragenden und dem Übernehmenden zu verlangen.
2.1.9 Die Verfügbarkeit der vom Anbieter zum Zwecke des Hostings verwendeten Server und der Datenwege liegt bei mindestens 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die entsprechenden Server und Datenwege aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen (Dritten) liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind.
2.1.9 Der Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen (Dritte) führen an den Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann der Anbieter seine Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit wichtige Gründe dies rechtfertigen. Der Anbieter wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird der Anbieter den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.2 Hosting, Server
2.2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein Hosting-Instanz zur Nutzung auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Verfügung. Die Hosting-Instanz ermöglicht dem Kunden das Speichern von (ggf. personenbezogenen) Informationen, Pflege und Verwaltung sowie die elektronische Übertragung dieser Informationen in und von diesen Datenspeichern. Die Hosting-Instanz ermöglicht dem Kunden einen Internet-Auftritt durch Bereitstellung (Veröffentlichung) von Inhalten und Diensten und den Abruf dieser Inhalte und Dienste des Kunden durch Dritte. Die Hosting-Instanz ermöglicht dem Kunden das Betreiben von Postfächern (Mailboxen), die Bestimmungen hierzu sind unter Ziffer 2.3 geregelt.
2.2.2 Für den Betrieb einer Webseite installiert der Anbieter bereits die notwendige Open-Source-Softwareprogramme auf dem Server vor.
Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die mit Nutzung der Hosting-Instanz verbundenen Softwarefunktionalitäten gemäß diesen AGB und den Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwareanbieter zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Kunde nicht.
Die eingesetzten Open-Source-Softwareprogramme können dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt werden, da sich je nach Einsatzart auch die verwendeten Programme und Komponenten ändern.
2.2.3 Der Kunde erhält mit seiner Hosting-Instanz einen freien Speicherplatz (Webspace) auf einem Server des Anbieters oder eines Erfüllungsgehilfen (Dritten) für das Speichern eigener Inhalte (Webseite, E-Mails etc.). Die Höhe des Speicherplatztes richtet sich nach dem Angebot und kann nachträglich kostenpflichtig erweitert werden, die Erweiterung von Speicherplatz ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.3 Mailboxen
2.3.1 Dem Kunden werden auf seiner Hosting-Instanz Postfächer (Mailboxen) zur Verfügung gestellt. Mit diesen können E-Mails empfangen und versendet werden. Der Zugriff auf das Postfach ist mittels der gängigen E-Mail-Clients über die Protokolle POP3 (Post Office Protocol, Version 3) und IMAP4 (Internet Message Access Protocol, Version 4) möglich. Darüber hinaus kann der Kunde die E-Mails über einen Webbrowser verwalten (Webmail-Dienst).
2.3.2 Zur Blockierung von Spam-Mails (unerwünschte elektronische Post) kann der Kunde durch den Anbieter vorkonfigurierte Anti-Spam-Anwendungen (Filter) auswählen und einsetzen.
Der Filter unterscheidet E-Mails in Spam- und Nicht-Spam-E-Mails. Trotz ständiger Aktualisierung und Verbesserung des Spamfilters kann eine korrekte Unterscheidung von E-Mails in Spam- bzw. Nicht-Spam-E-Mails weder sichergestellt noch eine Gewährleistung und Haftung für diese Funktion des Postfaches gewährt werden. Der Kunde wird regelmäßig den Ordern „Spam“ des Postfaches überprüfen, um sicherzugehen, dass er keine E-Mails verpasst.
2.3.3 Werden ausgehende E-Mails des Kunden als Spam klassifiziert, so darf der Anbieter den Versand der jeweiligen E-Mail verweigern. Zudem ist der Anbieter berechtigt, das jeweilige Postfach des Kunden für den Versand von E-Mails zu sperren. Der Kunde wird über die Sperre informiert.
2.3.4 Ein Postfachvirenschutz überprüft vollautomatisch alle im E-Mail-Postfach des Kunden eingehenden Mails inklusive aller Dateianhänge auf bekannte schadhafte Codes, wie z.B. Viren, Würmer und Trojaner. Trotz einer regelmäßigen Aktualisierung des Postfachvirenschutzes kann ein absoluter Schutz vor sämtlichen Virenarten weder sichergestellt noch eine Gewährleistung und Haftung für diese Funktion des Postfaches gewährt werden.
2.3.5 Die Postfächer verfügen über umfangreiche Funktionalitäten. Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, die verwendete Mailsoftware hinsichtlich des Funktionsumfangs und der Funktionsweise bei technischen Weiterentwicklungen zu ändern bzw. anzupassen.
2.4 Zertifikats-Service
2.4.1 Der Anbieter kann Let’s-Encrypt-Zertifikate vermitteln, damit der Kunde den Datenverkehr zwischen Browser und Webserver durch Aktivierung von HTTPS (SSL/TLS) verschlüsseln kann. Let’s-Encrypt ist eine freie, automatisierte und offene Zertifizierungsstelle. Diese Zertifikate werden von der gemeinnützigen Zertifizierungsstelle Internet Security Research Group kostenlos angeboten. Auf die Zertifikatsausstellung, die Bezugsdauer und auf die Aufrechterhaltung der Kostenlosigkeit hat der Anbieter als bloßer Vermittler keinen Einfluss.
2.4.2 Der Anbieter kann dem Kunden für unterschiedliche Einsatzzwecke (Webseite/Domain, E-Mail etc.) kostenpflichtige validierte Zertifikate vermitteln. Validierte Zertifikate bestätigen über eine Ausgabestelle, dass die jeweilige Domain/E-Mail und das Zertifikat eine Einheit bilden und dass sich der Inhaber / Nutzer gegenüber der Ausgabestelle verifiziert hat. Auf die Zertifikatsausstellung und auf die Bezugsdauer hat der Anbieter als bloßer Vermittler keinen Einfluss. Die Vermittlung von kostenpflichtigen validierten Zertifikaten ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarung zwischen den Parteien.
3. Pflichten des Kunden, Verbotenes
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten, die Zugang auf Systeme des Anbieters ermöglichen, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind die Zugangsdaten (beispielsweise Benutzername und Passwort) so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt bereits wenn auch nur ein Teil der Zugangsdaten (nur der Benutzername oder nur das Passwort) unbefugten Dritten bekannt sind, da dies bereits ein Sicherheitsrisiko für die Systeme darstellt.
3.2 Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die die Hosting-Instanz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Anbieter oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst. Sollte der Kunden den Anbieter mit der Anfertigung von regelmäßigen Sicherungskopien beauftragen, ist diese Leistung Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig den Spam Ordner seiner Postfächer zu überprüfen, um sicherzugehen, dass er keine E-Mails verpasst.
3.6 Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz der Hosting-Instanz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte, sowie behördliche Auflagen verstößt.
Darüber hinaus versichert der Kunde, keine der folgenden – nicht abschließenden – Inhalte, sowie im Kern mit diesen vergleichbare Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz zu speichern und in das Internet einzustellen und keine der folgenden Dienste zu betreiben:
- erotische oder pornographische Inhalte oder Inhalte die als “FSK-18” Inhalte einzustufen sind
- ausschließliches Betreiben eines Download-Servers
- E-Mail als SPAM (unaufgeforderte Massenmails)
- Schädlicher Code (Computerviren, Würmer, Trojaner etc.)
- Inhalte, welche Dritte in Ihrer Ehre verletzen, anderen Personen oder Personengruppen verunglimpfen oder beleidigen
- Programme oder Scripte, welche den Server extrem beanspruchen bzw. diesem schaden (z.B. Chat, Freemailservice)
Im Zweifelsfall hat der Kunde den Anbieter über die Inhalte aufzuklären, die der Kunde plant auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz der Hosting-Instanz zu speichern und / oder zu betreiben.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 an den Anbieter. Außerdem berechtigt ein schuldhafter Verstoß des Kundens gegen die genannten Verpflichtungen den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags. Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die aus der Beendigung des Hosting Vertrag auf diese Art und Weise resultieren, ist ausgeschlossen.
3.7 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieters unmittelbar durch den Verstoß entstandenen Schadens, dem Anbieter infolge der Inanspruchnahme durch Dritte entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieters von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet.
3.7.1 Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung infolge der Inanspruchnahme durch Dritte, bleiben unberührt.
4. Vorübergehende Sperrung
4.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung der Webseite / Inhalte der Hosting-Instanz zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Webseite / Inhalte der Hosting-Instanz), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Webseite / Hosting-Instanz, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet.
4.2 Der Anbieter wird darauf hinwirken, dass die Sperrung, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte beschränkt wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen und auffordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
4.3 Der Anbieter wird die Sperrung aufheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Kunde zahlt dem Anbieter einen monatlichen Pauschalbetrag, welcher durch das Angebot des Anbieters an den Kunden festgelegt wird.
5.2 Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen.
Es gilt Ziffer 1.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Rechteeinräumung
6.1 Soweit die Inhalte der Webseite / Hosting-Instanz für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte“) sind, räumt er die folgenden unter Nr. 6.2 genannten Rechte ein.
6.2 Der Kunde gewährt dem Anbieter und seinen Erfüllungsgehilfen (Dritten), die der Anbieter mit der Durchführung der Leistung beauftragt, das zeitlich auf die Dauer des Hosting Vertrags beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken der Durchführung der Hosting Leistung, auf dem Server erforderlichenfalls einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
6.2.1 Sofern weitergehende Ermächtigungen zur Nutzung der vorgenannten Rechte erforderlich sein sollten, damit der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen (Dritte) die vertraglichen Pflichten erbringen können, sichert der Kunde zu, den Anbieter dazu zu ermächtigen, den Dritten die entsprechenden Rechte zu gewähren.
6.2.2 Sollte eine solche Ermächtigung durch den Kunden nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist erfolgen, berechtigt dies den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages. Der Kunde stellt den Anbieter vom sämtlichen Kosten frei, die dem Anbieter durch diese Vertragsbeendigungen entstehen.
6.3 Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Hosting Vertrags beschränkte, ausschließlich an die Erfüllungsgehilfen (Dritte) des Anbieters übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Webseite / Inhalte der Hosting-Instanz von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server speichern können.
6.3.1 Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht dem Anbieter zugerechnet.
7. Vertragsdauer und Kündigung
7.1 Der Vertrag gilt zunächst für eine erstmalige Vertragsperiode von 24 Monaten ab Vertragsschluss. Er verlängert sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Dem Kunden steht das jederzeitige Kündigungsrecht als Besteller nach § 648 Satz 1 BGB nicht zu.
7.2 Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem
- a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
- b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist. Nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
- c) ein Dritter, der vom Anbieter mit dem Betrieb eines Server beauftragt wurde, den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag ordentlich oder außerordentlich kündigt;
- d) der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen des Anbieters das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Anbieter nicht unverzüglich abstellt.
7.3 Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde einen Anspruch auf Herausgabe der auf der Hosting-Instanz gespeicherten Daten. Inhalte wie eine Webseite die auf einem Content-Management-System basiert und E-Mail Postfächer können vom Kunden nur auf einen neuen Server bzw. zu einem neuen Hosting Anbieter kopiert werden und werden nicht als z.B. Datei an den Kunden herausgegeben. Für das kopieren bzw. übertragen der Daten stellt der Anbieter die notwendigen Schnittstellen bereit.
7.3.1 Die zur Übertragung der Daten zu Verfügung stehenden Schnittstellen und Protokolle teilt der Anbieter nach Kündigung mit. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen, Einsatzzwecke und genutzer Software und Hardware je nach Einsatzart, können die Schnittstellen und Protokolle nur im Einzelfall dem jeweiligen Kunden mitgeteilt werden.
7.3.2 Die Durchführung der Übertragung schuldet der Anbieter nicht, diese Leistung kann aber individualvertraglich zwischen der Parteien vereinbart werden.
7.4 Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch eine Partei ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend Nr. 5 bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dies gilt nicht, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung des Anbieters durch ein schuldhaftes Verhalten des Kunden bedingt wurde.
8. Mängelhaftung und sonstige Leistungsstörung
8.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
8.2 Der Anbieter haftet für etwaige Schäden, die aus seinem eigenen Verhalten resultieren, nur, falls er eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen (Dritten) des Anbieters. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Anbieters auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
8.3 Entsteht dem Kunden ein Schaden dadurch, dass der Anbieter oder ein Erfüllungsgehilfe des Anbieters, die von ihm gegenüber dem Kunden geschuldeten Hosting Leistungen, egal ob insgesamt oder nur teilweise, schuldhaft nicht erbringt, wird der Kunde dem Anbieter zunächst mitteilen, was für ein Schaden in welcher Höhe aufgrund welcher nicht oder nur teilweise erbrachten Hosting Leistung entstanden ist.
8.3.1 Der Anbieter wird diese Informationen, im Falle das ein Erfüllungsgehilfe (Dritter) vom Anbieter mit der Ausführtung der Leistung betreut wurde, sodann an den Erfüllungsgehilfen (Dritten) weiterleiten verbunden mit der Aufforderung, die entstandenen Schäden zu ersetzen. Während sich der Anbieter außergerichtlich oder gerichtlich mit dem Erfüllungsgehilfen (Dritten) auseinandersetzt, kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche unmittelbar gegenüber dem Anbieter geltend machen.
9. Vertragsänderungen, Server-Wechsel
9.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Bedingungen des vorliegenden Vertrags zu ändern und zu ergänzen, insbesondere wenn sich die Bedingungen des zwischen dem Anbieter und eines Erfüllungsgehilfen (Dritten) geschlossenen Vertrags geändert haben.
9.1.1 Der Anbieter wird den Kunden hierüber innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten Wirksamwerden via E-Mail unter Mitteilung der Änderungen bzw. Ergänzungen informieren. Hierbei wird der Anbieter den Kunden auf die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen. Der Kunde kann den Änderungen/Ergänzungen bis zu einer Woche vor dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens via E-Mail widersprechen.
9.1.2 Widerspricht der Kunde nicht, werden die Änderungen mit Ablauf der Frist wirksam; widerspricht der Kunde, ist der Anbieter innerhalb einer Frist von zwei Wochen berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende des nächsten Abrechnungszeitraums (in der Regel monatlich) zu kündigen.
9.1.3 Im Fall einer Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt.
9.2 Um die Stabilität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Systeme aufrecht zu erhalten, kann der Anbieter jederzeit den Server sowie den Erfüllungsgehilfen (Dritten) wechseln.
9.2.1 Der Anbieter wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten Wirksamwerden via E- Mail informieren. Hierbei wird der Anbieter den Kunden auf die Folgen eines Verstreichens der Widerspruchsfrist hinweisen. Der Kunde kann den Änderungen/Ergänzungen bis zu einer Woche vor dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens via E-Mail widersprechen. Die Ziffern 9.1.2 & 9.1.3 sind entsprechend anwendbar.
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Besondere Geschäftsbedingungen für die Wartung und Pflege von Webseiten („Wartungs-AGB“)
Version 1.0
Stand: 21.04.2024
1. Geltung der AGB
1.1 Nachfolgend finden Sie die besonderen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Besondere Bedingungen“), die für alle Hosting Leistungen von WeWeDe Solutions, Inhaber: Yannick Wester, Eisenindustriestraße 4, 58239 Schwerte, Deutschland (im Folgenden: „Anbieter“) gelten. Diese besonderen Bedingungen gelten für vorgenannten Leistungen und sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „Allgemeine Bedingungen“) vorrangig. Die Allgemeinen Bedingungen gelten, soweit in den besonderen Bedingungen keine Regelungen getroffen wurden. Soweit in den besonderen Bedingungen lediglich teilweise Regelungen getroffen werden, gelten die Allgemeinen Bedingungen diesbezüglich zusätzlich.
2.0 Allgemeine Wartungs-AGB
2.0.1 Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.
2.0.2 Im Angebot wird der Anbieter eine feste Anzahl an Freiminuten, die zu einem monatlichem Pauschalpreis abgerechnet werden, festlegen. Diese Freiminuten nutzt der Anbieter zur Wartung und nach Aufforderung des Kunden gleichermaßen für die Pflege der Webseite. Ein Übertrag von nicht genutzten Freiminuten in den nächsten Monat ist ausgeschlossen.
2.0.3 Gegenstand der Wartungsverträge ist die anlassbezogene Aktualisierung der Software, mit der die Webseite erstellt wurde (Content-Management Systeme wie WordPress etc.), sowie anlassbezogene Sicherheitskopien (Backups) der Webseite zu erstellen.
2.0.4 Gegenstand der Pflegeverträge ist die Aktualisierung der Inhalte und / oder der Designelemente der Webseite nach Wünschen des Kunden (z.B. Geänderte Öffnungszeiten etc.). Die Aktualisierung von Inhalten und / oder Designelementen der Webseite nimmt der Anbieter ausschließlich nach Mitteilung in Textform des Kunden vor, diese Mitteilung muss spezifisch die gewünschten Aktualisierungen enthalten. Es gilt Ziffer 2.2.3 diese besonderen Bedingungen.
2.0.5 Grundlage eines Wartungs- und / oder Pflegevertrages ist der Webdesign Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden, die jeweilige Vertragsnummer wird im Angebot angegeben. Inhaltliche und Designtechnische Änderungen der Seite werden als Änderungswunsch nach §11a des Webdesignvertrages durchgeführt. Es gelten alle Vorschriften des Webdesign Vertrag und sind den Allgemeinen Bedingungen vorrangig. Die im Angebot vereinbarten Freiminuten, werden dem Kunden für die fällige Vergütung nach §11 des Webdesign Vertrag in Anrechnung gebracht.
2.1 Pflichten des Kunden
2.1.1 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartende Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates).
2.1.1.1 Der Kunde kann den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen, der spezifische Leistungsumfang, sowie die Vergütung sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
2.1.2 Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
2.1.3 Für die Aktualisierung von Inhalten und / oder Designelementen (Pflege der Webseite) gelten alle Bedingungen aus dem Webdesign Vertrag, insbesondere die „Mitwirkungspflichten des Auftraggebers“ – in diesen besonderen Bedingungen Kunde genannt.
2.2 Pflichten des Anbieters
2.2.1 Der Anbieter wird anlassbezogen das Content-Management-System (WordPress) und die dazugehörigen Plugins aktualisieren. Bei Hinweisen des Herstellers der jeweiligen Software, das ein Backup vor der Aktualisierung notwendig ist, führt der Anbieter dies durch. Hierfür nutzt der Anbieter ein Plugin, welches die Daten der Webseite auf dem gleichen Server speichert, auf der auch die Webseite selbst betrieben wird. Weitere und andere Backup- und Sicherungsverfahren können der Anbieter und der Kunde individualvertraglich vereinbaren.
2.2.2 Backups erstellt der Anbieter auch nach jeder Aktualisierung des Content-Management-Systems und nach Pflege von Inhalten oder Designelementen.
2.2.3 Der Anbieter wird anlassbezogen die Inhalte und / oder Designelemente der Webseite nach Wünschen des Kunden (z.B. Geänderte Öffnungszeiten etc.) aktualisieren. Nach Mitteilung in Textform der gewünschten Änderungen des Kunden, wird der Anbieter den Änderungswunsch überprüfen und dem Kunden mitteilen, ob eine Änderung möglich ist, es gelten die Vorgaben des Webdesign Vertrag.
3. Vergütung
3.1 Im Angebot wird der Anbieter eine feste Anzahl an Freiminuten festlegen, die zu einem monatlichen Pauschalpreis abgerechnet werden. Diese Freiminuten nutzt der Anbieter zur Wartung und nach Aufforderung des Kunden gleichermaßen für die Pflege der Webseite. Sollte der Arbeitsaufwand die festgelegten Freiminuten übersteigen, gilt eine Stundenvergütung die sich nach §11 Abs. 2 des Webdesign Vertrag richtet, diese wird in Zeiteinheiten von angefangenen 0,1 Stunden (6 Minuten) abgerechnet. Ein Übertrag von nicht genutzten Freiminuten in den nächsten Monat ist ausgeschlossen.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag gilt zunächst für eine erstmalige Vertragsperiode von 24 Monaten ab Vertragsschluss. Er verlängert sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zu dem Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Dem Kunden steht das jederzeitige Kündigungsrecht als Besteller nach § 648 Satz 1 BGB nicht zu.
4.2 Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere in jedem Fall vor, in dem
- a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
- b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist. Nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf der Anbieter jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
4.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch eine Partei ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend Ziffer 3 bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dies gilt nicht, wenn die außerordentliche fristlose Kündigung des Anbieters durch ein schuldhaftes Verhalten des Kunden bedingt wurde.
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